19. Oktober 2013

Wölbern Invest - Widerrufsbelehrungen falsch?

Wir hatten zuletzt am 25.09.2013 über die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest berichtet. Mittlerweile haben wir einen weiteren erfreulichen Ansatzpunkt gefunden, um betroffenen Fonds-Anlegern zu helfen.

In Einzelfällen sind erforderliche Widerrufsbelehrungen offenbar fehlerhaft.

Eine solche unzureichende Widerrufsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsunterzeichnung eine Vertragsauflösung zu erwirken.

Wir unterstützen und beraten Sie in jedem Fall gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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