05. Februar 2026

Wohin steuert die GGL? Zwischen Regulierungspflicht und Rücksichtnahme auf Anbieter

Als der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft trat und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ihre Arbeit aufnahm, war die Erwartung eindeutig: Ein transparenter, kontrollierter Markt sollte entstehen – mit verbindlichen Regeln, effektiver Aufsicht und spürbarem Schutz für Spielende.

Doch knapp drei Jahre später fällt die Bilanz ernüchternd aus.

Statt klarer Durchsetzung entsteht bei uns der Eindruck, die Behörde agiere zurückhaltend bis zögerlich – insbesondere dann, wenn es darum geht, gegen lizenzierte Anbieter vorzugehen. Das wirft eine zentrale Frage auf: Versteht sich die GGL als neutrale Aufsicht – oder als Stabilitätsgarant für die Anbieterbranche?

Ignorierte Urteile – ohne aufsichtsrechtliche Konsequenzen

In mehreren Verfahren haben deutsche Zivilgerichte entschieden, dass Glücksspielanbieter Verluste an Spielende zurückerstatten müssen. Diese Urteile sind rechtskräftig, also bindend und unmittelbar vollstreckbar.

Dennoch verweigern einzelne Lizenznehmer die Zahlung.

Eigentlich ein klarer Fall: Wer gerichtliche Entscheidungen nicht beachtet, verletzt fundamentale rechtsstaatliche Pflichten. In nahezu jedem anderen regulierten Wirtschaftsbereich wäre eine solche Missachtung ein starkes Indiz für fehlende Zuverlässigkeit – mit entsprechenden gewerberechtlichen Folgen.

Nicht so im Glücksspielsektor.

Nach Rückfrage verweist die GGL darauf, man wolle zunächst eine mögliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof abwarten. Bis dahin sehe man keinen Anlass, die verwaltungsrechtliche Zuverlässigkeit der betroffenen Anbieter infrage zu stellen.

Diese Argumentation überzeugt kaum.

Rechtskräftige Urteile gelten im Hier und Jetzt – nicht erst nach einer zukünftigen europarechtlichen Bewertung. Wer sie ignoriert, handelt aktuell rechtswidrig. Ein späteres EuGH-Verfahren ändert nichts an der bestehenden Bindungswirkung.

Eine Aufsichtsbehörde, die dies hinnimmt, schwächt letztlich die Autorität des eigenen Rechtsrahmens.

Der Eindruck entsteht: Aus Vorsicht vor möglichen europarechtlichen Konflikten wird auf konsequentes Einschreiten verzichtet. Doch regulatorische Zurückhaltung darf nicht zur faktischen Untätigkeit werden.

Bonitätsprüfung statt Liquiditätsnachweis – am Ziel vorbei

Ein ähnliches Problem zeigt sich bei der Kontrolle erhöhter Einzahlungslimits.

Das gesetzliche Monatslimit von 1.000 Euro darf nur überschritten werden, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers tragfähig belegt ist. Gemeint sind konkrete und nachvollziehbare Nachweise über Einkommen und verfügbare Mittel.

In der Praxis greifen viele Anbieter jedoch auf eine sogenannte SCHUFA-G-Auskunft zurück – und die GGL akzeptiert dieses Vorgehen.

Genau hier liegt das Problem.

Eine Bonitätsauskunft misst nicht, wie viel Geld jemand tatsächlich zur Verfügung hat. Sie bewertet lediglich die Wahrscheinlichkeit, mit der bestehende oder künftige Schulden beglichen werden können.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Jemand ohne Kredite und Zahlungsausfälle kann eine exzellente Bonität haben – selbst bei sehr geringem Einkommen. Für die Frage, ob mehrere tausend Euro monatlich „spielbar“ sind, sagt das nichts aus.

Damit wird im Ergebnis weniger der Schutz des Spielers geprüft als vielmehr das Ausfallrisiko des Anbieters minimiert.

Mehrere Gerichte haben bereits deutlich gemacht, dass eine solche Auskunft keinen geeigneten Ersatz für echte Einkommens- oder Liquiditätsnachweise darstellt. Trotzdem hält die Behörde an dieser Praxis fest.

Das gesetzliche Ziel – Schutz vor finanzieller Überforderung – wird so unterlaufen.

Ein strukturelles Problem

Beide Beispiele weisen in dieselbe Richtung.

Statt klarer Durchsetzung gesetzlicher Standards entsteht der Eindruck einer behördlichen Schonhaltung gegenüber Lizenznehmern. Konflikte werden vermieden, Verfahren hinausgezögert, Sanktionen scheinen die Ausnahme zu bleiben.

Langfristig ist das riskant.

Ein regulierter Markt funktioniert nur, wenn Regeln glaubwürdig durchgesetzt werden. Andernfalls verliert das System seine Legitimation – insbesondere bei denjenigen, die es eigentlich schützen soll.

Spielende, die selbst mit rechtskräftigem Urteil leer ausgehen, werden kaum Vertrauen in den „legalen Markt“ entwickeln. Die Folge kann eine Abwanderung in unregulierte Angebote sein – genau das Gegenteil dessen, was der Staatsvertrag erreichen wollte.

Was jetzt notwendig wäre

Die GGL verfügt durchaus über die nötigen Instrumente. Es mangelt nicht an gesetzlichen Befugnissen, sondern an konsequenter Anwendung.

Erforderlich wären insbesondere:

  • spürbare Maßnahmen gegen Anbieter, die gerichtliche Entscheidungen missachten

  • eine strenge und realitätsnahe Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • klare Priorisierung des Verbraucherschutzes gegenüber wirtschaftlichen Interessen

  • eine Aufsichtspraxis, die Rechtsverstöße tatsächlich sanktioniert

Nur so lässt sich Vertrauen in das Lizenzsystem erhalten.

Schlussgedanke

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde steht vor einer Richtungsentscheidung.

Entweder sie begreift sich als aktive Hüterin von Recht und Spielerschutz – oder sie bleibt eine Institution, die vor allem verwaltet, statt durchzugreifen.

Ein wirksamer Regulierer darf kein Zaungast sein.

Der Glücksspielstaatsvertrag liefert den Rahmen. Jetzt kommt es darauf an, ihn auch entschlossen auszufüllen.

 

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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