12. August 2025

Wurde Ihr PayPal-Käuferschutz abgelehnt, obwohl Sie Opfer eines Betrugs wurden?

In unserer Kanzlei häufen sich derzeit Fälle, in denen Verbraucher Opfer eines dreisten Online-Betrugs werden – und anschließend von PayPal im Stich gelassen werden. Ein aktueller Fall zeigt, wie perfide Täter vorgehen und wie schwierig es sein kann, sich gegen eine Fehlentscheidung des Zahlungsdienstleisters zu wehren.

Eine Mandantin stieß im Internet auf ein vermeintlich seriöses Online-Angebot für ein günstiges Elektrogerät. Sie bestellte und zahlte über PayPal. Wenig später stellte sich heraus: Der Shop war gefälscht, die Betreiber saßen im Ausland, die Ware existierte nicht. Die Abbuchung bei PayPal ging an unbekannte Privatpersonen in den USA. Unsere Mandantin meldete den Betrug sofort, die Bank konnte die Zahlung zunächst zurückholen.

Doch PayPal eröffnete zwar einen Konfliktfall, entschied diesen jedoch kurze Zeit später zu Gunsten der angeblichen Verkäufer – mit der Begründung, die Kundin habe nicht fristgerecht auf eine E-Mail reagiert. Diese E-Mail hatte sie jedoch nie erhalten. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung war online nicht möglich, der Käuferschutzbereich im PayPal-Konto wurde gesperrt. Kurze Zeit später erhielt sie ein Inkassoschreiben mit der Aufforderung, den Betrag plus Gebühren zu zahlen.

Für Betroffene ist eine solche Situation nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich brisant. Denn nach § 675u BGB haftet der Zahler nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge – hier kommt es also entscheidend darauf an, ob die Zahlung im Rechtssinne „autorisiert“ wurde. Auch technische Manipulationen oder Phishing-Fälle können dazu führen, dass ein Zahlungsvorgang als unautorisiert gilt. Zudem haben Verbraucher Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung des Falls durch PayPal.

Was können Betroffene tun?
Wesentliche Schritte sind:

  • Unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten und das Aktenzeichen notieren.

  • Schriftlich gegenüber dem Inkassounternehmen widersprechen und den Betrugsvorfall dokumentieren.

  • PayPal schriftlich (per Einschreiben) auffordern, die Transaktion rückgängig zu machen – unter Hinweis auf § 675u BGB.

  • Bei anhaltender Weigerung Anwalt beauftragen.

Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene in allen Phasen eines solchen Falls – von der außergerichtlichen Vertretung gegenüber PayPal und Inkassobüro bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall nicht in einer automatisierten Standardbearbeitung untergeht und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch.

Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos, und Sie können Ihren Termin bequem online buchen.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/

👉 Melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter an und bleiben Sie zu wichtigen Verbraucher- und Internetrechtsthemen informiert: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,7/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen