Wurde Ihre Buchung über Booking.com gehackt und Sie sind auf eine gefälschte Zahlungsaufforderung hereingefallen?
Immer mehr Nutzer von Buchungsplattformen wie Booking.com berichten von betrügerischen Zahlungsaufforderungen, die vermeintlich direkt vom Hotel stammen. In Wahrheit handelt es sich dabei um kriminelle Phishing-Angriffe, bei denen sich Betrüger Zugriff auf Hotelkonten verschaffen und ahnungslose Kunden auffordern, ihre Unterkunft vorab zu bezahlen – meist über dubiose Zahlungslinks. Wer dem folgt, überweist nicht ans Hotel, sondern direkt an Kriminelle. Die Plattform selbst sieht sich dabei nicht in der Verantwortung – und der Schaden bleibt bei den Geschädigten.
Hintergrund: In jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen Booking.com-Kundinnen und -Kunden über die Plattform eine Nachricht vom gebuchten Hotel erhalten, in der um eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung gebeten wird. Der Absender wirkt vertrauenswürdig, da die Kommunikation über das interne System von Booking.com erfolgt – nicht über eine externe E-Mail-Adresse. Doch der Eindruck trügt: Cyberkriminelle haben in mehreren Fällen Hotelzugänge kompromittiert und nutzen diese, um direkt mit den Gästen in Kontakt zu treten. Die Betrüger fordern eine Zahlung über Drittanbieter wie Stripe, Paypal, Revolut oder Kryptowährungen. Wer zahlt, verliert das Geld – oft mehrere hundert Euro – und erhält im schlimmsten Fall nicht einmal eine gültige Buchung.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Geschädigte oder Geschädigter?
Wer auf eine solche Betrugsmasche hereingefallen ist, steht zunächst häufig ratlos da. Die Buchungsplattform verweist auf den Zahlungsverkehr außerhalb ihrer Infrastruktur, die Polizei empfiehlt das Erstatten einer Strafanzeige – aber bleibt man auf dem Schaden wirklich sitzen?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen bestehen durchaus Chancen, das verlorene Geld zurückzubekommen. Dazu gibt es mehrere rechtliche Ansatzpunkte:
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Rückforderung wegen Betrugs: Wurde der Betrag per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Paypal überwiesen, lässt sich unter Umständen eine Rückbuchung erreichen – insbesondere, wenn die Zahlung noch nicht endgültig verarbeitet wurde. Wichtig ist hier schnelles Handeln.
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Ansprüche gegen die Buchungsplattform prüfen lassen: Es kann argumentiert werden, dass Booking.com eine Schutzpflicht gegenüber seinen Nutzerinnen und Nutzern hat, wenn über das eigene Kommunikationssystem Schadsoftware oder betrügerische Nachrichten verbreitet werden. Eine Haftung ist rechtlich nicht ausgeschlossen – entscheidend ist der Einzelfall.
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Mögliche Haftung des Hotels: Wenn das Hotelkonto unzureichend gesichert war oder verdächtige Aktivitäten ignoriert wurden, können auch hier Schadensersatzansprüche bestehen – auch wenn das Hotel selbst nicht direkt am Betrug beteiligt war.
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Anzeige bei der Polizei: Um strafrechtliche Ermittlungen zu ermöglichen und die Chance auf spätere Schadenswiedergutmachung zu erhalten, sollte in jedem Fall Anzeige erstattet werden.
Was wir als Kanzlei für Sie tun können
Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von Online-Betrug wurden – darunter auch viele Fälle im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistern, Buchungsplattformen und Identitätsmissbrauch. Wir analysieren Ihren konkreten Fall, prüfen die Erfolgsaussichten von Rückforderungen oder Schadensersatz und übernehmen die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und – falls sinnvoll – auch mit Booking.com.
Dabei gehen wir pragmatisch, zielgerichtet und mit dem nötigen Nachdruck vor. Unser Ziel: Ihr Geld zurück – oder zumindest eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die weiteren Schaden vermeidet. Wir kennen die Argumentationsmuster der Plattformbetreiber und wissen, welche rechtlichen Schritte sich wirklich lohnen.
Kostenlose Erstberatung – schnell und unkompliziert
Wenn auch Sie auf eine gefälschte Zahlungsaufforderung hereingefallen sind, lassen Sie sich von uns beraten. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können direkt online einen Termin vereinbaren – schnell und unkompliziert.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal:
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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