Wurden bei einem Bankeinbruch Schließfächer geplündert und welche Rechte haben betroffene Kundinnen und Kunden?
Viele Menschen bewahren in Bankschließfächern besonders wertvolle oder persönliche Gegenstände auf: Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente oder Erinnerungsstücke. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn bekannt wird, dass Unbekannte in eine Bankfiliale eingedrungen sind und sich Zugang zu einem Tresorraum verschafft haben. Für betroffene Kundinnen und Kunden stellt sich dann sofort die Frage, ob auch ihr eigenes Schließfach betroffen ist und welche rechtlichen Möglichkeiten nun bestehen.
Nach dem bekannt gewordenen Einbruch in eine Bankfiliale in Nordrhein-Westfalen steht fest, dass Täter mit erheblichem technischen Aufwand in den Tresorbereich gelangt sind und dort zahlreiche Schließfächer geöffnet haben. Der Zugriff erfolgte offenbar nicht spontan, sondern gezielt und vorbereitet. Zum Zeitpunkt der Entdeckung war zunächst unklar, welche Schließfächer konkret betroffen sind und welchen Umfang der entstandene Schaden hat. Für viele Kundinnen und Kunden begann damit eine Phase der Unsicherheit, denn der Inhalt eines Schließfachs ist für Außenstehende regelmäßig nicht dokumentiert.
Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die eigene rechtliche Position realistisch einzuschätzen. Grundlage ist stets der zwischen Ihnen und der Bank geschlossene Schließfachvertrag. Dieser regelt, welche Pflichten die Bank übernimmt und in welchem Umfang sie für Schäden haftet. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme haftet die Bank nicht automatisch für jeden Verlust. Häufig enthalten die Vertragsbedingungen Haftungsbegrenzungen oder sehen nur dann eine Ersatzpflicht vor, wenn der Bank eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
Eine erweiterte Haftung der Bank kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sicherheitsvorkehrungen unzureichend waren oder nicht dem üblichen Standard entsprachen. Dazu können bauliche Mängel, fehlende Überwachung oder organisatorische Versäumnisse zählen. Ob dies im konkreten Fall vorliegt, lässt sich nur durch eine genaue rechtliche Prüfung des Vertrags und der tatsächlichen Sicherheitsmaßnahmen beurteilen. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.
Neben möglichen Ansprüchen gegen die Bank spielt auch der Versicherungsschutz eine zentrale Rolle. Viele Kundinnen und Kunden haben über ihre Hausratversicherung oder über eine separate Zusatzversicherung für das Schließfach einen gewissen Schutz. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen erheblich. Häufig bestehen Höchstgrenzen, Ausschlüsse oder besondere Nachweisanforderungen. Zudem gelten strenge Fristen für die Schadenmeldung. Wer zu lange wartet oder unvollständige Angaben macht, riskiert den Verlust von Versicherungsleistungen.
Auch das Strafverfahren ist für Geschädigte von Bedeutung. Der Einbruch wird strafrechtlich verfolgt, und als Betroffene haben Sie bestimmte Rechte. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, als verletzte Person Akteneinsicht zu beantragen oder über den Stand der Ermittlungen informiert zu werden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich aktiv in das Verfahren einzubringen, um die eigenen Interessen zu wahren.
Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Betroffene in dieser Situation oft nicht wissen, womit sie beginnen sollen. Genau hier setzen wir an. Wir unterstützen Sie unter anderem bei folgenden Punkten:
Wir prüfen Ihren Schließfachvertrag und klären, welche Haftungsregelungen gelten.
Wir bewerten, ob Ansprüche gegen die Bank wegen möglicher Sicherheitsmängel bestehen.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und helfen bei der korrekten Schadenanzeige.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten im Strafverfahren und zu sinnvollen weiteren Schritten.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare rechtliche Orientierung zu geben und gemeinsam mit Ihnen eine sinnvolle Strategie zu entwickeln. Gerade bei hohen ideellen oder finanziellen Werten kann eine frühzeitige rechtliche Einschätzung entscheidend sein.
Eine telefonische Erstberatung ist in unserer Kanzlei für Sie kostenlos. Den Termin dafür können Sie bequem online buchen. So erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung Ihrer Situation, ohne Verpflichtungen einzugehen.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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