30. Januar 2026

Wurden Ihre Riester-Rentenansprüche gekürzt – und was können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung jetzt tun?

Viele Menschen haben sich mit einer Riester-Rente bewusst für eine staatlich geförderte Altersvorsorge entschieden, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn Versicherte Jahre nach Vertragsschluss feststellen müssen, dass die ursprünglich in Aussicht gestellte Rentenhöhe nachträglich reduziert wurde. Genau das ist bei zahlreichen Riester-Sparern geschehen, insbesondere bei fondsgebundenen Verträgen, bei denen der sogenannte Rentenfaktor abgesenkt wurde.

Der Rentenfaktor ist eine zentrale Größe für Ihre Altersvorsorge. Er legt fest, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfällt, bezogen auf jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital. Schon scheinbar kleine Änderungen dieses Faktors können sich im Alter erheblich bemerkbar machen. Wird der Rentenfaktor beispielsweise deutlich nach unten korrigiert, bedeutet das für Betroffene häufig eine spürbar niedrigere lebenslange Monatsrente – und damit eine empfindliche Einbuße bei der Altersversorgung.

Viele Versicherungsnehmer waren überrascht, dass solche Kürzungen auch lange nach Vertragsbeginn vorgenommen wurden. Häufig beriefen sich die Versicherer dabei auf Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die ihnen eine Anpassung des Rentenfaktors erlauben sollten. Für Betroffene war oft nicht nachvollziehbar, ob diese Vorgehensweise tatsächlich rechtmäßig ist – oder ob sie die Kürzungen hinnehmen müssen.

Genau an diesem Punkt bringt die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung nun wichtige Klarheit.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertragsklauseln, die dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Absenkung des Rentenfaktors einräumen, rechtlich unzulässig sein können. Ausschlaggebend war insbesondere, dass die beanstandeten Klauseln keine ausgewogene Regelung enthielten. Zwar erlaubten sie Kürzungen der späteren Rentenleistung, sahen aber keine Verpflichtung vor, den Rentenfaktor bei verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen wieder anzuheben. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt eine solche Konstruktion Versicherte unangemessen.

Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung. Sie betrifft nicht nur einzelne Verträge, sondern kann eine Vielzahl von Riester-Renten erfassen, bei denen vergleichbare Regelungen verwendet wurden. In der Folge korrigieren Versicherer inzwischen offenbar entsprechende Rentenfaktor-Kürzungen und stellen in betroffenen Fällen wieder den ursprünglich vereinbarten Wert her.

Für viele Riester-Sparer stellt sich nun die entscheidende Frage: Bin ich betroffen – und was bedeutet das konkret für meine Ansprüche?

Wenn auch in Ihrem Riester-Vertrag der Rentenfaktor nachträglich herabgesetzt wurde, kann dies ein starkes Indiz dafür sein, dass Ihnen weiterhin der ursprünglich vereinbarte Rentenfaktor zusteht. Das kann sowohl für Verträge gelten, bei denen die Rentenzahlung erst in der Zukunft beginnt, als auch für Fälle, in denen bereits eine laufende Rente gezahlt wird. In bestimmten Konstellationen kommen sogar Nachzahlungsansprüche für die Vergangenheit in Betracht, wenn die Rente zu niedrig berechnet wurde.

Wichtig ist dabei eine genaue Prüfung Ihres individuellen Vertrags. Nicht jede Rentenanpassung ist automatisch unzulässig, und auch die konkrete Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen spielt eine entscheidende Rolle. Ebenso sind Fragen der Verjährung zu beachten. Je länger eine Kürzung zurückliegt, desto dringlicher ist es, rechtzeitig zu handeln und mögliche Ansprüche sichern zu lassen.

Betroffene sollten daher nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine Rentenkürzung rechtmäßig ist oder keine Aussicht auf Korrektur besteht. Gerade bei langfristigen Vorsorgeverträgen kann eine juristische Überprüfung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit Riester-Renten und vergleichbaren Altersvorsorgeverträgen. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vertrag von einer unzulässigen Rentenfaktor-Kürzung betroffen ist, und zeigen Ihnen verständlich auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Analyse Ihrer Vertragsunterlagen, die rechtliche Bewertung der verwendeten Klauseln sowie die außergerichtliche und – falls erforderlich – gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer.

Besonderen Wert legen wir darauf, Sie transparent und nachvollziehbar über Chancen, Risiken und mögliche nächste Schritte zu informieren. Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie haben zudem die Möglichkeit, online bequem einen Termin für dieses erste Gespräch zu buchen. So können Sie ohne finanzielles Risiko klären, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.

Wenn Sie Zweifel an der Berechnung Ihrer Riester-Rente haben oder bereits eine Kürzung hinnehmen mussten, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Eine frühzeitige Prüfung kann entscheidend dafür sein, Ihre Altersvorsorge langfristig zu sichern.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung oder nutzen Sie die Online-Terminbuchung auf unserer Webseite. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer konsequent wahrzunehmen.

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von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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