16. Juli 2025

Wurden mit Ihrer Kreditkarte unberechtigte Abbuchungen durchgeführt? Das können Sie jetzt tun

In den letzten Wochen häufen sich Berichte unserer Mandanten über unautorisierte Abbuchungen auf Kreditkarten, die über die ADAC-Kreditkarte sowie Kreditkarten der Solaris Bank laufen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden wurden plötzlich mit Abbuchungen konfrontiert, die sie selbst nie veranlasst haben – häufig aus dem Ausland, mit Zahlungsdienstleistern wie „Deezer“, „Netflix“ oder „Shell“ in Verbindung stehend. Teilweise wurden gleich mehrere Transaktionen in kurzer Zeit durchgeführt, häufig mit kleinen Beträgen, die auf größere Zahlungen folgen oder ihnen vorangestellt sind – ein typisches Muster bei Kreditkartenbetrug.

Betroffen sind Karteninhaber, deren Kreditkarten formal zwar von Kooperationspartnern wie dem ADAC ausgegeben wurden, bei denen die Zahlungsabwicklung jedoch über die Solaris Bank läuft. Die Kreditkarten wurden teilweise gesperrt, viele Betroffene berichten über ausbleibende Rückmeldungen seitens der Bank oder eine zögerliche Bearbeitung von Rückbuchungen.

Für Betroffene ist die Situation nicht nur ärgerlich, sondern finanziell belastend – und rechtlich keineswegs eindeutig. Doch es gibt klare Handlungsmöglichkeiten, um sich gegen unautorisierte Abbuchungen zu wehren.

Was tun bei unautorisierten Kreditkartenabbuchungen?

Wenn mit Ihrer Kreditkarte Zahlungen erfolgt sind, die Sie weder autorisiert noch selbst veranlasst haben, handelt es sich in der Regel um einen Fall des Kreditkartenmissbrauchs. Wichtig ist: Sie haften nicht automatisch für alle entstandenen Schäden. Die rechtliche Lage ist verbraucherfreundlich – vorausgesetzt, Sie handeln rasch und dokumentieren alle Schritte sorgfältig.

Ihre Rechte im Überblick:

  • Unberechtigte Abbuchungen reklamieren: Wenden Sie sich unverzüglich an die kartenausgebende Bank oder den jeweiligen Kooperationspartner (z. B. ADAC) und verlangen Sie die Rückbuchung der strittigen Zahlungen. Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch, wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben.

  • Haftung begrenzt: Wurde Ihre Kreditkarte missbräuchlich verwendet, haften Sie nur mit maximal 50 Euro – es sei denn, Ihnen wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Viele Banken verzichten mittlerweile sogar auf diese Selbstbeteiligung.

  • Beweise sichern: Fertigen Sie Screenshots der Buchungen an, dokumentieren Sie Ihre Kommunikation mit der Bank und speichern Sie alle relevanten Kontoauszüge. Diese Nachweise sind entscheidend, falls es zu einer Auseinandersetzung über die Rückerstattung kommt.

  • Anzeige erstatten: In Fällen von eindeutigem Missbrauch oder Betrug empfiehlt sich auch eine Anzeige bei der Polizei. Diese ist oft Voraussetzung für eine weitergehende Bearbeitung durch die Bank oder für eine zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

  • Kündigung und Ersatzkarte prüfen: Bei wiederholtem Missbrauch oder unzureichendem Kundenservice kann ein Wechsel des Kartenanbieters sinnvoll sein. Achten Sie dabei aber auf etwaige Fristen und Vertragsbedingungen.

So unterstützen wir Sie rechtlich bei unberechtigten Abbuchungen

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren geschädigte Bankkundinnen und -kunden im Bereich des Zahlungsverkehrsrechts. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Sie unrechtmäßig abgebuchte Beträge zurückerhalten – notfalls auch gerichtlich. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre konkreten Erstattungsansprüche, sondern auch, ob Ihnen darüber hinaus Schadensersatz oder Verzugszinsen zustehen.

Wir übernehmen für Sie:

  • die rechtliche Prüfung der Kreditkartenabbuchungen

  • die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Rückforderungsansprüche

  • die Kommunikation mit der Solaris Bank, dem ADAC oder anderen Beteiligten

  • die Einleitung gerichtlicher Schritte, falls erforderlich

Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können Ihren Wunschtermin bequem online buchen – wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen