09. Januar 2023

Zahlreiche Klagen des Insolvenzverwalters von P & R

Aktuell erhalten viele ehemalige P & R – Kunden Klagen des Insolvenzverwalters von P & R. Wie Sie sich möglichst kostengünstig zur Wehr setzen können, erfahren Sie hier.

Hintergrund der Klagen

P & R ist bekanntlich seit 2018 insolvent und Rechtsanwalt Jaffé wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es u. a. zu prüfen, ob Personen unrechtmäßig Gelder von P & R erhalten haben und diese zurückzufordern, damit anschließend alle Gläubiger von P & R einen möglichst hohen Betrag erhalten.

Zu den Geldern, die der Insolvenzverwalter Jaffé einfordern kann, gehören möglicherweise alle Zahlung, die Anleger zwischen 2014 und 2018 von P & R erhalten haben. Auch Personen, die möglicherweise schon einige Jahre nichts mehr mit P & R zu tun hatten, könnten zu Rückzahlungen verpflichtet sein.

Insolvenzverwalter Jaffé möchte gerne in ausgewählten Pilotprozessen die entscheidenden Fragen dazu gerichtlich klären lassen.

Sofern Rückzahlungsansprüche bestehen, drohte diesen allerdings mit Ablauf des Jahres 2022 die Verjährung. Um dies zu verhindern, musste der Insolvenzverwalter nun gegen all diejenigen, die keine von ihm zur Verfügung gestellte Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben, gerichtlich vorgehen.

Rechtsprechung bislang nicht einheitlich

In einigen der Pilotprozessen gibt es bereits Urteile von Land- und Oberlandesgerichten. Diese fallen sehr unterschiedlich aus, eine Tendenz lässt sich noch nicht absehen.

Klar ist nur, dass der Bundesgerichtshof diese Fälle entscheiden wird und es erst anschließend Rechtssicherheit geben wird.

Unnötige Kosten vermeiden!

Wenn Sie aktuell eine Klageschrift zugestellt bekommen haben, ist es nicht in jedem Fall notwendig, dass Sie Ihr Verfahren bis zum Ende durchfechten. Da ohnehin der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen wird, ist es womöglich die beste Möglichkeit, wenn Ihr Verfahren erstmal ruhend gestellt und einfach abgewartet wird.

Sobald die entscheidenden Fragen dann höchstrichterlich geklärt sind, kann geprüft werden, was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, und die Sache kann zügig abgeschlossen werden. Im besten Falle ist dann absehbar, dass keine Ansprüche gegen Sie bestehen und Sie gewinnen das Verfahren.

Wenn Sie eine Klage erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter, so dass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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