Zu heiß zum Arbeiten? Welche Rechte Arbeitnehmer bei Sommerhitze haben
Wenn die Temperaturen steigen, kommt in vielen Betrieben dieselbe Frage auf: Muss ich bei großer Hitze überhaupt weiterarbeiten – oder darf ich früher nach Hause?
Gerade an sehr heißen Sommertagen halten sich zahlreiche Vorstellungen hartnäckig. Ein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ existiert für Arbeitnehmer allerdings grundsätzlich nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber die Auswirkungen extremer Temperaturen ignorieren dürfen.
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz – was gilt rechtlich?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte keinen vermeidbaren Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden. Dazu gehört auch der Umgang mit Hitze.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt insbesondere davon ab, ob die Tätigkeit in geschlossenen Räumen oder im Freien ausgeübt wird.
Büro, Kanzlei oder Verwaltung: Wann wird es zu warm?
Für Innenräume orientieren sich die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an der tatsächlichen Temperatur am Arbeitsplatz.
Bis etwa 26 °C gelten Büroräume regelmäßig noch als unkritisch.
Steigt die Temperatur darüber hinaus, soll der Arbeitgeber prüfen, wie die Belastung reduziert werden kann. In Betracht kommen beispielsweise:
- Jalousien oder Sonnenschutz,
- Lüftungskonzepte,
- Ventilatoren,
- flexible Arbeitszeiten,
- Bereitstellung von Getränken.
Ab mehr als 30 °C genügt ein bloßes Abwarten regelmäßig nicht mehr. Dann sind konkrete Schutzmaßnahmen erforderlich.
Wird in Arbeitsräumen eine Temperatur von über 35 °C erreicht und fehlen geeignete Gegenmaßnahmen, kann der Raum grundsätzlich als nicht mehr geeignet für reguläre Büroarbeit angesehen werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Arbeitnehmer sofort Feierabend machen dürfen.
Arbeiten unter freiem Himmel: Keine starre Temperaturgrenze
Anders als im Büro gibt es für Tätigkeiten im Freien keine gesetzlich festgelegte Gradzahl, ab der die Arbeit beendet werden muss.
Entscheidend ist die tatsächliche Belastungssituation.
Eine Rolle spielen unter anderem:
- körperliche Beanspruchung,
- direkte Sonneneinstrahlung,
- Dauer der Tätigkeit,
- Schutzkleidung,
- Luftfeuchtigkeit,
- Möglichkeiten zur Erholung.
Je stärker die Belastung, desto umfangreicher können die Schutzpflichten des Arbeitgebers werden.
Praktische Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Vorverlagerung des Arbeitsbeginns,
- zusätzliche Erholungspausen,
- Schattenplätze,
- ausreichende Trinkmöglichkeiten,
- Anpassung der Arbeitsorganisation.
Was sollten Arbeitnehmer nicht tun?
Auch wenn die Temperaturen kaum noch auszuhalten sind: Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist rechtlich regelmäßig keine gute Idee.
Wer gesundheitliche Risiken sieht oder die Arbeitsbedingungen für unzumutbar hält, sollte die Situation zunächst intern ansprechen und dokumentieren.
Fazit: Kein Hitzefrei – aber klare Schutzpflichten
Sommerliche Temperaturen führen nicht automatisch dazu, dass Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden müssen. Arbeitgeber tragen jedoch Verantwortung dafür, dass Beschäftigte nicht durch Hitze gesundheitlich gefährdet werden.
Ob im Büro oder draußen gearbeitet wird: Mit steigender Temperatur wachsen regelmäßig auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Welche Maßnahmen konkret verlangt werden können, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Martina Bergmann
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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