von Kübra Görkem
Als Nebenkläger schließen Sie sich der Anklage der Staatsanwaltschaft an. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, durchgehend während der Hauptverhandlung anwesend zu sein, sondern auch durch Ihren Anwalt Fragen und Beweisanträge zu stellen sowie zu den jeweiligen Beweismitteln Stellung zu nehmen. Am Ende der Hauptverhandlung ist Ihr Anwalt dazu berechtigt, ein Plädoyer zu halten und so eventuell Einfluss auf das Strafmaß zu nehmen. Welche weiteren Rechte habe ich als Nebenkläger?
Weiterlesen … Die Nebenklage – Anschluss an das Verfahren