von Rebekka Jäger
Wir berichteten schon mehrmals über die Möglichkeit diverse Verträge noch nach einigen Jahren zu widerrufen. Vor allem bei Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen wurden in der Vergangenheit Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht. Hierdurch ist es möglich, dass diese Verträge oftmals noch nach vielen Jahren widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist aufgrund des Fehlers nicht begonnen hat. Es ist die Rede vom sogenannten „lebenslangem Widerrufsrecht“. Doch der BGH schränkt den „ewigen Widerruf“ ein:
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