von
Sara Anhäuser
Ein Insolvenzverwalter hat viele Rechte und Pflichten. Insbesondere für Anleger ist die Insolvenzanfechtung von Interesse. Gemäß §§ 129 ff. Insolvenzordnung kann ein Insolvenzverwalter Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, anfechten und die erfolgten Zahlungen zurückfordern. Voraussetzung dafür ist, dass die Insolvenzgläubiger benachteiligt sind.
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