von
Ulrike Frentzen
Bei Marihuana handelt es sich um eine sehr häufig konsumierte, illegale Droge. Es handelt sich um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Daher wird unter anderem der Besitz und das Handeltreiben mit Cannabis gem. §§ 29 ff. BtMG teils mit hohen Strafen geahndet.
Welche strafrechtlich relevanten Grenzwerte beim Umgang mit Cannabis zu beachten sind, was "geringe Menge" bedeutet und wie Eigenbedarf im Betäubungsmittelstrafrecht zu definieren ist, wird nachfolgend aufgeführt.
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