Wer seine Ansprüche gegenüber VW geltend machen möchte, hat nicht mehr viel Zeit: Im Dezember 2018 endet die Verjährungsfrist. Unter anderem hat inzwischen auch das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Kunden ihre Autos zurückgeben dürfen. Guido Lenné dazu in der WDR Servicezeit: „Die Kosten für ein solches Verfahren sind nach derzeitigem Stand auch für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar.“ Erfahren Sie mehr.
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