Wer in Deutschland einen Kredit umschulden möchte, muss mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Der EuGH machte deutschen Verbrauchern Hoffnung, dass sie ihre teuren Kreditverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen könnten. Doch der BGH stellte sich kurz darauf gegen das Urteil des EuGH. Ein Widerruf ist nun doch nicht möglich. Wie Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Lage einschätzt, erklärt er in der WDR Servicezeit. Hier geht es zum Beitrag.
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