Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. der Hinterbliebenen für den Fall des Todes, von Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Im Todesfall wird die verbleibende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten gezahlt. Doch häufig verweigert die Versicherung die Leistung aufgrund einer Ausschlussklausel. Ob sich eine solche Versicherung wirklich lohnt, erklärt Guido Lenné in der WDR Servicezeit.
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