Benedikt Nilges

Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Benedikt Nilges ist 1985 in Ebersberg geboren. Nach einer Ausbildung zum Orgel- und Harmoniumbauer in München, studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit dem Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Sein Referendariat absolvierte Herr Nilges am OLG München, nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens ist er seit Februar 2022 als angestellter Anwalt in der Kanzlei Lenné tätig.

 

Aktuelle Veröffentlichungen von Benedikt Nilges

17. Mai 2025

Gilt das Einzahlungslimit auch in der Wettstation?

Durch unsere Kanzlei wurden Anfang des Jahres 2023 im Glücksspielrecht erste Klagen wegen eines Verstoßes gegen das Einsatz- bzw. Einzahlungslimit von 1.000,00 € eingereicht. Bislang kann dieser Klagetypus eine beachtliche, positive Bilanz aufweisen – zwischenzeitlich liegen zahlreiche positive Entscheidungen vor. Geltend gemacht wurde ein Verstoß gegen die Limitierung bislang im Bereich des Online-Glücksspiel. Aber gilt das 1.000,00 €-Limit auch beim terrestrischen Spiel vor Ort? Die Antwort lautet: Ja. Wir klären auf.

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01. April 2025

Online-Glücksspiel: geheime Vereinbarung gefährdet Spielerschutz

Kürzlich wurde eine bisher geheim gehaltene Vereinbarung zwischen den Bundesländern und den Anbietern von Online-Glücksspielen bekannt. Diese Vereinbarung erlaubt es den Glücksspiel-Anbietern, die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu umgehen. Lesen Sie hier mehr dazu.

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02. Dezember 2024

Ist die Erhöhung von Wertpapiertransaktionskosten aufgrund des Verweises auf ein Preis- und Leistungsverzeichnis in AGB wirksam?

Im April 2021 stellte der BGH klar, dass von Banken in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzte Klauseln, welche die Zustimmung eines Kunden fingieren, unwirksam sind. Die Entscheidung löste ein Beben innerhalb der Finanzbranche aus. Denn üblich war in der Praxis, dass die Banken die Kontoführungsgebühren einseitig erhöhten. Der Kunde konnte laut einer Bestimmung in den AGB dieser Regelung in einer bestimmten Frist widersprechen. Geschah dies nicht, galt die Zustimmung zur Preiserhöhung als erteilt.

Gilt die BGH-Entscheidung auch für die Erhöhung der Preise bei Wertpapieraufträgen über ein Aktiendepot? Kann hier durch Bestimmungen in den AGB eine Zustimmung fingiert werden? Oder liegt eine konkludente Zustimmung durch den Abschluss eines Wertpapierkaufs, oder -verkaufs vor? Gilt letzteres, auch wenn man die Preiserhöhung durch das Finanzinstitut gar nicht registrierte?

All diese Fragen stellen sich in einem durch unsere Kanzlei betrauten Verfahren – nun ist eine Entscheidung des BGH unumgänglich.

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Das sagen Mandanten über Benedikt Nilges

von S. W.  am  auf google.de

Großartige Rechtsberatung

Herr Nilges hat sich mehr als ausreichend Zeit genommen meinen Fall im Detail zu betrachten und verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ehrliche und sympathische Beratung. Herr Nilges war außerdem sehr empathisch. Vielen Dank!

von V. O.  am  auf google.de

Daumen nach oben

Ich kann die Anwaltskanzlei Lenné nur bestens weiter empfehlen vor allem den Rechtsanwalt Benedikt Nilges. Ein Sehr Netter und Höflicher Mann, dazu Engagierte und Aufmerksam er verhalf mir bei einer Verkehrsangelegenheit und holte mir eine Ordentliche Summe raus ein Daumen nach oben.

von D. P.  am  auf google.de

Sehr professionell

Sehr professionell, kompetent und überaus freundlich. Mein Fall war bei Herr Nilges in besten Händen. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.

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