Kerstin Messerschmidt

Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kerstin Messerschmidt wurde in Leverkusen geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während des Studiums belegte Frau Messerschmidt den Schwerpunktbereich Rechtspflege und Notariat, wo sie sich unter anderem mit dem Zwangsvollstreckungsrecht, dem Insolvenzrecht sowie dem Familien- und Erbrecht beschäftigte.

Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Frau Messerschmidt in Aachen. Parallel dazu war Frau Messerschmidt ein Jahr lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Köln tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte waren das private Baurecht sowie das Mietrecht.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens arbeitete Frau Messerschmidt zunächst weiterhin als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Seit März 2023 verstärkt sie das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenné.

Kerstin Messerschmidt beschäftigt sich in ihrer Freizeit mit Literatur und treibt gerne Sport.

Aktuelle Veröffentlichungen zu Kerstin Messerschmidt

16. Oktober 2026

Phishing-Betrug: Bank muss Schaden grundsätzlich sofort erstatten – auch bei grober Fahrlässigkeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. Oktober 2026 die Rechte von Bankkunden gestärkt. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Bank den Schaden grundsätzlich unverzüglich erstatten – selbst wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Eine spätere Rückforderung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Erfahren Sie, welche Rechte Sie nach einem Online-Banking-Betrug haben, wann Banken haften und wie Sie Ihr Geld zurückfordern können. Die Anwaltskanzlei Lenné in Leverkusen unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Erstattungsansprüche.

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05. Oktober 2026

SCHUFA-Score falsch oder intransparent: Welche Rechte haben Betroffene?

Ein fehlerhafter oder nicht nachvollziehbarer SCHUFA-Score kann erhebliche Folgen haben – etwa bei Krediten, Immobilienfinanzierungen, Leasingverträgen oder Mobilfunkverträgen. Verbraucher haben nach der DSGVO unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen Löschung gespeicherter Daten. Auch die Berechnung und Verwendung von Bonitätsscores unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Seit 2026 verwendet die SCHUFA zudem ein neues allgemeines Score-Modell mit einer Skala von 100 bis 999 Punkten. Wer falsche SCHUFA-Daten, einen negativen Eintrag trotz bestrittener oder erledigter Forderung oder eine Vertragsablehnung wegen einer Bonitätsbewertung feststellt, sollte die gespeicherten Daten und die rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung genau prüfen lassen.

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25. September 2026

PIN statt Trinkgeldbetrag eingegeben: Abbuchung für Kauf beim Bäcker in Höhe von 1.706 EUR

Ein Croissant kaufen – und plötzlich werden 1.706 Euro vom Konto abgebucht? Genau das kann passieren, wenn an einem Kartenterminal eine vermeintliche PIN-Eingabe tatsächlich als Trinkgeldbetrag erfasst wird. Doch die Eingabe der richtigen PIN bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Zahlung in dieser Höhe wirksam autorisiert wurde. Wir erklären, welche Ansprüche gegenüber der Bank und dem Händler bestehen können, wann eine Anfechtung in Betracht kommt und was Betroffene jetzt tun sollten.

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Das sagen Mandanten über Kerstin Messerschmidt

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von S. S.  am  auf google.de

Sehr zufrieden

Ich kann diese Anwaltskanzlei sehr empfehlen. Frau Messerschmidt ist sehr nett und hat mich in meiner Angelegenheit erfolgreich vertreten. Ich bin sehr zufrieden mit der gesamten Abwicklung.

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von H. B.  am  auf google.de

Meine Ansprüche durchgesetzt

Auf jeden Fall empfehle ich diese Kanzlei weiter. Rechtsanwältin Frau Messerschmidt hat tolle Arbeitet geleistet, ist sehr nett und alle Fragen wurden superschnell bearbeitet und beantwortet. Sie hat mich bei einer stornierten Buchung bei Check24 vertreten und meine Ansprüche durchgesetzt und ich habe mein Geld zurückbekommen. Herzlichen Dank nochmal für die tolle Arbeit. Ich komme bestimmt wieder, wenn ich in Rechtsfragen kompetente Hilfe benötige!

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von F. E.  am  auf anwalt.de

Aufhebungsvertrag

Frau Messerschmidt aus der Kanzlei Lenné hat uns sehr gut beraten. Sowohl Te. und auch per Mail. Für uns ein voller Erfolg. Kommunikation ist sehr gut. In unserem Fall handelte es sich um eine Mietrecht­angelegenheit. Top!

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