Rechtsanwältin Kübra Görkem ist in Leverkusen geboren und in Köln aufgewachsen. Nach dem Abschluss des Abiturs studierte sie Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Köln, wo sie ihre Wahlstation in der Abteilung für Sexualstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Köln verbrachte. Frau Görkem spricht unter anderem fließend türkisch.
Seit Oktober 2024 verstärkt sie das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenné.
In Ihrer Freizeit beschäftigt sie sich viel mit Sport und liest gerne Bücher.
Ein Strafbefehl ergeht, wenn die Staatsanwaltschaft ohne mündliche Verhandlung davon überzeugt ist, dass Sie eine Straftat begangen haben. Der Erhalt eines Strafbefehls kommt hierbei einer Verurteilung in einer mündlichen Verhandlung gleich. Da Sie aber ohne mündliche Verhandlung keine ausreichende Möglichkeit hatten, Ihre Einwände einzubringen, gibt es Möglichkeiten, wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen können. Wir klären auf:
Das deutsche Strafrecht sieht eine Vielzahl von Faktoren vor, die das Strafmaß eines Täters beeinflussen können. Dabei wird zwischen strafmildernden und strafschärfenden Umständen unterschieden. Sie beeinflussen, in welchem Umfang ein Gericht die Strafe anpasst, um der individuellen Schuld des Täters gerecht zu werden. Die Berücksichtigung dieser Umstände erfolgt im Rahmen der richterlichen Entscheidung und basiert auf einer umfassenden Würdigung der gesamten Tat- und Täterumstände. Im Urteil selbst werden diese Umstände genau erklärt, um nachvollziehbar darzulegen, warum eine bestimmte Strafe verhängt wurde. Taten, die beispielsweise auf verfestigte rechtsfeindliche oder gleichgültige Haltung zurückgehen, sind anders zu bewerten, als Spontantaten oder Taten, die in einem gewissen Maße nachvollziehbar sind. Im Folgenden geben wir einen Überblick über diese beiden Kategorien.
Untersuchungshaft ist eine Form der Haft, die eine Person während der strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie verbüßt, bevor es zu einem Gerichtsurteil kommt. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Person während des laufenden Verfahrens nicht flüchtet, Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst. Die Untersuchungshaft kann also nicht zur Strafe verhängt werden, sondern lediglich als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens. Hier finden Sie weitere Informationen...
Cookie- und Datenschutzhinweise Die Webseite von anwalt-leverkusen.de verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Mit den folgenden Optionen können Sie die Cookie-Nutzung der Website selbstständig festlegen.
Wir nutzen Google Analytics zur Erstellung von anonymisierten Besuchsstatistiken und zur Optimierung unserer Website.
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland