Kübra Görkem

files/assets/bilder/ru.png

Portrait von Rechtsanwältin Kübra Görkem

Angestellte Rechtsanwältin

Rechtsgebiete

  • Strafrecht (besonders BTM, Sexual-, Verkehrsstrafrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

 

Rechtsanwältin Kübra Görkem ist in Leverkusen geboren und in Köln aufgewachsen. Nach dem Abschluss des Abiturs studierte sie Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Köln, wo sie ihre Wahlstation in der Abteilung für Sexualstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Köln verbrachte. Frau Görkem spricht unter anderem fließend türkisch.

Seit Oktober 2024 verstärkt sie das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenné.

In Ihrer Freizeit beschäftigt sie sich viel mit Sport und liest gerne Bücher.

Aktuelle Veröffentlichungen von Kübra Görkem

13. Februar 2025

Schutz vor Gewalt – die einstweilige Anordnung

Bei wiederholter Belästigung, Bedrohung oder Übergriffen besteht die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Gericht zu beantragen. Ziel der einstweiligen Anordnung ist es, den Antragssteller schnellstmöglich aus einer gewaltgeprägten Situation herauszuholen. Wie das geht und was es bringt erklären wir hier:

Weiterlesen …

09. Februar 2025

Finger des Beschuldigten darf von der Polizei zur Handy-Entsperrung auf das Display gelegt werden

Um Handys zu Entsperren, benötigt es keine komplizierten Passwörter mehr. Ein Fingerabdruck oder Gesichtsscan führen dazu, dass wir vollen Zugriff auf das Mobiltelefon erhalten. Was ist aber nun, wenn die Polizei sich gewaltsam Zugriff mittels Finger- oder Gesichtsscan auf den Inhalt des Mobiltelefons verschafft? Das OLG Bremen entschied mit Beschluss vom 08.01.2025. Wir informieren:

Weiterlesen …

03. Januar 2025

Strafbefehl erhalten – was nun?

Ein Strafbefehl ergeht, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht es auch ohne mündliche Verhandlung für wahrscheinlich halten, dass Sie eine Straftat begangen haben. Der Erhalt eines Strafbefehls kommt hierbei einer Verurteilung in einer mündlichen Verhandlung gleich. Da Sie aber ohne mündliche Verhandlung keine ausreichende Möglichkeit hatten, Ihre Einwände einzubringen, gibt es Möglichkeiten, wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen können. Wir klären auf:

Weiterlesen …

Rechtsanwältin Kübra Görkem empfehlen

Aktuelle Informationen gefällig?

Unser Newsletter erscheint immer dann, wenn wir richtig spannende Neuigkeiten für Sie haben.

Tragen Sie Ihre E-Mailadresse jetzt ein!

Bitte addieren Sie 6 und 1.
Wir halten uns an den Datenschutz.

Mehr Informationen zu unserem Newsletter

close

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen