Ulrike Frentzen

Portrait von Rechtsanwältin Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Ulrike Frentzen wurde in Gerolstein geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität-Münster und der Universität zu Köln.

Bereits während des Studiums beschäftigte sich Rechtsanwältin Ulrike Frentzen intensiv mit dem Strafrecht. Kriminologie und Strafrechtspflege waren Kernfächer. Ein weiterer Grundstein der heutigen Spezialisierung lag im juristischen Vorbereitungsdienst, während dessen sie bei der Polizei Leverkusen und bei der Strafrechtskanzlei Birkenstock, Köln tätig gewesen ist.

Ulrike Frentzen ist Rechtsanwältin seit 1999 und führt seit 2012 den Fachanwaltstitel für Strafrecht. Sie unterstützt seit November 2023 das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenne.

Ulrike Frentzen ist Mitglied im deutschen Anwaltverein

Rechtsanwältin Ulrike Frentzen ist verheiratet. Sie verreist gerne mit dem Campervan und verbringt ihre Freizeit mit Mountainbiken und Wandern.

Aktuelle Veröffentlichungen von Ulrike Frentzen

21. Februar 2025

Strafanzeige online stellen

Opfer einer Straftat sollten schnellstmöglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das kann in vielen Fällen online erfolgen. Wo und wie Sie online Anzeige erstatten können, was Sie dafür benötigen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

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28. Januar 2025

Strafbarkeit von Impfpassfälschungen

Das Herstellen, Besitzen und Verkaufen von gefälschten Impfausweisen ist nach dem StGB strafbar. Doch das war nicht immer so. Erst mit dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum 24.11.2021 wurden die Regeln diesbezüglich verschärft. Ob ein solcher Tatbestand strafbar ist oder nicht hängt also maßgeblich vom Zeitpunkt ab, zu dem die Tat begangen wurde. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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21. Januar 2025

BGH: durch Betrug erlangtes Geld kann eingezogen werden

Geldbeträge, die ein Täter erbeutet, indem er etwa die Geldkarte und PIN einer anderen Person zum Abheben von Bargeld nutzt, dürfen eingezogen werden. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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Das sagen Mandanten über Ulrike Frentzen

von G. B.  am  auf

Eine Kanzlei, der ich uneingeschränkt vertraue.

Die Kanzlei Lenné hat mich jetzt bereits 2 Mal, in verschiedenen Fachbereichen mit einem 100% positiven Ausgang, vertreten. Alle Bereiche wie Terminierung, Erreichbarkeit, Rückrufservice sowie die persönliche Betreuung, in diesem von Fall Frau RA U. Frentzen mit ihrer fachlichen und sachlichen Beratung, gab mir das Gefühl jederzeit gut aufgehoben zu sein. Das spiegelt sich auch in der Erfolgsquote wieder. Eine Kanzlei, der ich uneingeschränkt vertraue.

von mkess Zip  am  auf google.de

Schnelle und verständliche Kommunikation

Frau Frentzen hat mich in meiner Sache sehr gut vertreten. Schnelle und verständliche Kommunikation. Ich empfehle Sie gerne weiter.

von B. M.  am  auf anwalt.de

Großes Lob an Frau U. Frentzen

Frau Frentzen ist eine zuverlässige, verständnisvolle & vertrauenswürdige Anwältin. Sie versteht Ihren Beruf im Strafrecht und ist fachlich sehr kompetent. Sie antwortet unmissverständlich sofort - auch musste ich nicht einmal in die Kanzlei. Alles ging zügig per eMail oder Telefon. Ich wertschätze sie und Ihre Arbeit und würde sie jederzeit weiter empfehlen. Ich bin ihr sehr dankbar für ihre Hilfe und die Vorgehensweise in dieser harten Zeit.

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