Argentinien-Anleihen
Die Republik Argentinien hat auf dem internationalen Finanzmarkt Gelder – auch von vielen Anlegern aus Deutschland – aufgenommen und ist Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die sie unter Berufung auf einen angeblichen Staatsnotstand nicht mehr erfüllen will.
Bei den in Deutschland aufgenommenen Geldern ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar. Nach deutschem Recht ist die Republik Argentinien zur Rückzahlung der Anleihen verpflichtet.
Wir haben bereits Urteile gegen die Republik Argentinien erstritten, die Argentinien zur Zahlung verpflichten.
Die von uns vertretenen Anleger hatten ungünstige Umtauschangebote abgelehnt und bestanden auf vollständige Rückzahlung ihrer Gelder.
Ein von uns erstrittenes Urteil des Landgericht Frankfurt finden Sie hier zur Ansicht.
Ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Frankfurt finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne zu argentinischen Staatsanleihen.
Argentinien-Anleihen geplatzt: Leverkusener Anwalt gewinnt Prozess gegen die Republik Argentinien
Pressemitteilung vom 12.09.2008
Auch Ende 2008 verjähren wieder Ansprüche
Leverkusen / Buenos Aires – Wer bislang der Meinung war, Staatsanleihen seien risikofreie Anlageformen, der wurde durch den Staat Argentinien eines besseren belehrt. Die Republik lieh sich 1996 über Staatsanleihen Geld zur Staatssanierung. Auch deutsche Anleger wurden dabei mit Zinssätzen von fast zwölf Prozent zu Investitionen gelockt.
Doch im Jahre 2006 verweigerte die marode Republik nicht nur die Zinsausschüttungen, sondern zahlte auch die Einlage nicht an Anleger zurück. Der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné hat nun im Auftrag eines geschädigten Mandanten die Republik Argentinien auf Zahlung verklagt. Dazu Lenné: „Mein Mandant glaubte an die Zuverlässigkeit eines Staates und war höchst enttäuscht, als Argentinien die Zahlungen einstellte. Als dann der Protest unter den geschädigten Anlegern lauter wurde, bot Argentinien einen schlechten Umtausch der Anleihe an und berief sich im Übrigen auf einen Staatsnotstand. Nach meiner Rechtsauffassung verweigert Argentinien die Rückzahlungen zu Unrecht“.
Gestern traf man sich vor dem Landgericht Frankfurt, wo der Prozess zugunsten des Mandanten von Lenné entschieden wurde. Mit dem Urteil fließen zwar noch keine Gelder, aber Lenné ist zuversichtlich, dass es nun weitere Bewegung geben wird, Argentinien zu der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu bewegen.