Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen unzulässig
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Jahrelang war das Standard: Bei Abschluss eines Darlehensvertrages war auch eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zu zahlen. In der Regel zwischen 1 und 3,5 % der finanzierten Summe. Da kommt schnell einiges zusammen.
Wenn es nur 1 Million Darlehensverträge gibt, in denen Bankkunden zu Unrecht jeweils 1.000 € Bearbeitungsgebühr berechnet wurden, dann können sich Bankkunden schon 1 Milliarde € von deutschen Banken zurückholen.
Denn wie mittlerweile neun Oberlandesgerichte entschieden haben, ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
So haben folgende Oberlandesgerichte bereits entschieden:
- OLG Bamberg vom 04.08.2010 (3 U 78/10)
- OLG Dresden vom 02.12.2010 (8 U 1461/10)
- OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10)
- OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10)
- OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10)
- OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 (17 U 192/10)
- OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11)
- OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11)
- OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11)
Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung.
Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!
Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Bankkunden daher zurückfordern.
Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Zusätzlich haben Bankkunden gemäß § 246 BGB Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. auf die zu Unrecht kassierte Gebühr.
Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns. Lesen Sie bitte auch unsere aktuellen Meldungen.
Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.
In Einzelfällen bieten wir eine erfolgsabhängige Vergütung an. Fragen Sie einfach danach, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.