Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen unzulässig

files/assets/bilder/ru.png

Jahrelang war das Standard: Bei Abschluss eines Darlehensvertrages war auch eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zu zahlen. In der Regel zwischen 1 und 3,5 % der finanzierten Summe. Da kommt schnell einiges zusammen.

Wenn es nur 1 Million Darlehensverträge gibt, in denen Bankkunden zu Unrecht jeweils 1.000 € Bearbeitungsgebühr berechnet wurden, dann können sich Bankkunden schon 1 Milliarde € von deutschen Banken zurückholen.

Denn wie mittlerweile der Bundesgerichtshof und zuvor schon neun Oberlandesgerichte entschieden haben, ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

So hat der Bundesgerichtshof in einem von uns eingeleiteten Verfahren für Verbraucher entschieden:

  • BGH, Urteil vom 13.05.2014, AZ XI ZR 170/13
  • BGH, Urteil vom 13.05.2014, AZ XI ZR 405/12

Auch in Unternehmerkrediten hat der Bundesgerichtshof die Kreditbearbeitungsgebühr für unzulässig erklärt:

  • BGH, Urteil vom 04.07.2017, AZ XI ZR 562/15
  • BGH, Urteil vom 04.07.2017, AZ XI ZR 233/16

Zuvor hatten bereits diverse Oberlandesgerichte zu Gunsten der Bankkunden entschieden.

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung. Wie es genau funktioniert, erklären wir hier im kostenlosen Mail-Tutorial.

Bitte rechnen Sie 1 plus 5.
Wir halten uns an den .

Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!
 

Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Bankkunden daher zurückfordern.

Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Zusätzlich haben Bankkunden gemäß § 246 BGB Anspruch auf Zinsen auf die zu Unrecht kassierte Gebühr.

Achtung: Musterbriefe - wie der von uns angebotene - unterbrechen nicht den Verjährungslauf. Im Zweifel benötigen Sie anwaltliche Beratung.

Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns. Lesen Sie bitte auch unsere aktuellen Meldungen.

Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.

Hinweis: In einer Vielzahl von Fällen gelingt es uns Kreditverträge auch vollständig rückabzuwickeln. Wenn Sie dieses Thema interessiert, lesen Sie hier.

Aktuelle Informationen gefällig?

Unser Newsletter erscheint immer dann, wenn wir richtig spannende Neuigkeiten für Sie haben.

Tragen Sie Ihre E-Mailadresse jetzt ein!

Bitte rechnen Sie 7 plus 5.
Wir halten uns an den Datenschutz.

Mehr Informationen zu unserem Newsletter

close

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen