Vorsicht Insolvenzanfechtung – Insolvenzverwalter verlangt Geld zurück

Ein Insolvenzverwalter oder ein Rechtsanwalt fordert Sie im Namen eines Insolvenzverwalters auf, Geld zurückzuzahlen? Dabei geht es um Geld, das Sie vor langer Zeit, oftmals sogar vor mehreren Jahren, erhalten haben, z. B. aus Ihrer Beteiligung an einem Kapitalanlagemodell oder von einem Ihrer Kunden?

Das Problem: Inzwischen wurde Insolvenz beantragt. Die Kapitalanlage ist also fehlgeschlagen oder der frühere Kunde mittlerweile pleite. Auch wenn damals alles richtig lief und Sie glaubten, Ihr Geld berechtigterweise bekommen zu haben, dann ist jetzt eine genaue Prüfung angezeigt!

Juristischer Hintergrund der Forderung des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“.

Insolvenzverwalter können Zahlungen eines Schuldners (das insolvente Unternehmen oder Kapitalanlagemodell) an einen Gläubiger (das sind Sie) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen.

In Insolvenzen geht es regelmäßig zunächst darum, die Insolvenzmasse – also das, was verteilt werden kann – zu mehren. Dazu sind Anfechtungen ein gern genutztes Mittel. Der Insolvenzverwalter hat vermutlich nicht nur Sie zur Erstattung aufgefordert, sondern auch viele andere in ähnlicher Situation. So kann nämlich kurzfristig eine Vermehrung der Insolvenzmasse erreicht werden.

Doch Vorsicht: Auch wenn es die Grundidee der Anfechtung ist, Gerechtigkeit herzustellen, weil kein Gläubiger gegenüber einem anderen bevorzugt oder benachteiligt werden soll, ist das Missbrauchspotenzial unserer Erfahrung nach hoch.

Das Vorliegen der für eine Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen ist daher kritisch zu überprüfen. Wir sehen regelmäßig Verteidigungsstrategien, die auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnten:

Sehr häufig kann die Höhe der Rückforderung angegriffen werden. Immer wieder können sich Betroffene auf eine sogenannte Entreicherung berufen. Zahlreiche andere Verteidigungsstrategien ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall. In vielen Fällen brauchen Sie entweder gar nicht zahlen oder aber weniger als gefordert.

Nach Erhalt eines Anfechtungsschreibens sollte die behauptete Forderung daher niemals ungeprüft beglichen werden. Wir sind mit solchen Forderungen in Insolvenzverfahren vertraut. In den vergangenen Jahren haben wir an vielen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügen daher über weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wer eine Rückzahlungsaufforderung erhalten hat, sollte diese durch uns prüfen lassen. Nutzen Sie dazu gerne unsere kostenlose Erstberatung zum Kennenlernen.

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