Ärger mit der Ratenschutzversicherung bei Krediten

Immer wieder beraten wir Bankkunden, die bei Abschluss eines Kredits eine Versicherung "mitabgeschlossen" haben und diese nicht mehr benötigen.

Die Situation ist häufig wie folgt:
Ein Kreditvertrag soll abgeschlossen werden, z.B. weil ein Auto angeschafft werden soll. Die Beratung findet entweder direkt beim Händler, oder aber in einer Bank, z.B. bei der Santander Bank oder der Targobank statt.

In der Beratung werden Ihnen Risiken und Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Sie die monatlichen Raten für den Kredit einmal nicht, oder nicht rechtzeitig, oder nicht in voller Höhe bezahlen können. Empfohlen wird eine Versicherung für diesen Zweck abzuschließen, eine sogenannte Ratenschutzversicherung.

Aus Sorge den Kredit z.B. von der Santander Bank nicht zu erhalten, lassen sich viele Kunden überreden und schließen eine solche Kredit-Versicherung ab. Manchmal geschieht der Vertragsabschluss sogar vom Kunden unbemerkt.

In der Folgezeit stellt man fest, dass die Versicherung unnötig ist und will diese "loswerden".

Wir empfehlen die Versicherung zu WIDERRUFEN anstatt zu kündigen.

Nach unserer Rechtsauffassung steht Bankkunden in vielen Fällen das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht zu. Das heißt, dass Verbraucher die Versicherung auch heute noch widerrufen können. Hierbei ist zu beachten, dass der Widerruf sowohl bei einem laufenden Darlehensvertrag als auch bei einem beendeten Vertrag erklärt werden kann.

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Versicherung an und fordern Sie die Prämie zurück. Setzen Sie eine Frist zur Erstattung. Wie es genau funktioniert, erklären wir hier im kostenlosen Mail-Tutorial.

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Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!

Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns.

Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.

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