Online-Glücksspiel illegal: jetzt Geld zurückholen

Online-Glücksspiel ist illegal!

Der Markt des illegalen Glücksspiels im Internet wächst ständig. Der Umsatz allein mit Online-Casinospielen wird auf über 700 Mio. € jährlich geschätzt. Doch: Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland verbietet das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Online-Glücksspiele.

Aus diesem Grund ist das Angebot der Online-Casinos in Deutschland illegal (Ausnahmen gelten nur für einige wenige Veranstalter im Bundesland Schleswig-Holstein).

Die illegalen Online-Casinos haben ihren Sitz regelmäßig in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie z.B. Malta.

Was ist das Problem mit dem Online-Glücksspiel?

  • Hohe Manipulationsanfälligkeit der Spiele
  • Sehr hohes Suchtpotential
  • Gefahr von übermäßigen Ausgaben für das Spielen

Leider ist es den Verwaltungsbehörden bisher nicht gelungen, effektiv gegen die Anbieter vorzugehen und so einer Schädigung des Verbrauchers vorzubeugen.

Darum muss Jeder Geschädigte selber seine Rechte geltend machen und von dem illegalen Online-Casino seine verlorenen Beträge zurückverlangen.

Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.

Verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, so ist dieser nichtig und das Geleistete kann zurückgefordert werden.

„Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.“ (BGH Urt. v. 12.07.1962 - VII ZR 28/61 -)

Geld beim Online-Casino verloren, was kann ich tun?

Ein Spieler kann also auf dem Zivilrechtsweg seine verlorenen Beträge von dem Online-Casino erstattet verlangen.

Geld zurückfordern von Online-Casinos: Mit Hilfe von einem Anwalt

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

Häufige Fragen zum Thema „Geld zurück beim Online-Glücksspiel“

Wie lange kann man die Verluste von den Casinos zurückverlangen?

Die Regelverjährungszeit für solche Rückforderungsansprüche beträgt drei Jahre, wobei die Verjährungsfrist erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Ggf. können sogar Verluste der letzten 10 Jahre gerettet werden.

Kann man wirklich das Casino im Ausland verklagen?

Ja, solange das Casino seinen Sitz innerhalb der EU hat. Der Verbraucher muss seine Rechte jedoch nicht im Ausland geltend machen. Zuständig ist das Gericht am Wohnort des Verbrauchers.

Anwendung findet die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012/EuGVVO)

Nach der EuGVVO kann die Klage eines Verbrauchers gegen seinen Vertragspartner (Unternehmer) auch an dem Ort erhoben werden, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

Kann ich auch selber von dem Casino meine Verluste zurückverlangen?

Wir raten davon ab, dass man als Geschädigter seine Rechte selber geltend macht. Grundsätzlich kann zwar jeder Verbraucher seine Rechte selber geltend machen, im Umgang mit den Online-Casinos kann es jedoch ratsam sein, nicht gleich „mit der Tür ins Haus zu fallen“.

Daher sollte der Verbraucher eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor er Forderungen gegenüber einem Online-Casino stellt.

Ich bin spielsüchtig, kann ich meine Spieleinsätze trotzdem zurückverlangen?

Die Spielsucht eines Verbrauchers kann ebenfalls einen Rückforderungsanspruch begründen.

Gemäß § 105 Abs. 2 BGB ist auch eine Willenserklärung nichtig, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. Die Nichtigkeit eines Vertrages führt zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Geschäfts. Das Erlangte ist dann zurückzuerstatten.

Die insbesondere im Onlineglücksspiel vorhandene Spielsucht kann auch als Zustand vorübergehender Störung der Geistigkeit qualifiziert werden.

Die Spielverträge sind dann nichtig, wenn die Einsätze zur Befriedigung der Spielsucht getätigt werden.

Die in dem Zustand der vorübergehenden Störung der Geistigkeit getätigten Spieleinsätze sind dann zurückzugewähren. Dass die Spielverträge, die wegen der Spielsucht abgeschlossen wurden, unwirksam sind, hat auch das OLG Hamm bereits bestätigt.

Es sind aber auch noch andere Sachverhaltskonstellationen denkbar, in denen sich der Rückforderungsanspruch noch auf andere Weise begründet (z. B. Trotz Selbstsperre lässt das Casino den Spieler zu, Verstoß gegen ein gesetztes Limit des Spielers).

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Wir haben schon zahlreiche Erfolge erzielen können. Nicht immer klappen 100 %. Und es gibt auch Casinos, bei denen wir noch nicht wissen, was möglich ist und was nicht.

Eine verlässliche Aussage zu den Erfolgsaussichten muss jedoch im Einzelfall erfolgen. Unsere Erstberatung wird Ihnen weiterhelfen.

Soll nicht dieses Jahr eine Gesetzesänderung erfolgen die Online-Casinos legalisiert und einer Rückforderung entgegensteht?

Ja und nein!

Mitte dieses Jahres sollte die geplante Reform des Glücksspielstaatsvertrages Inkrafttreten. Ob der Glücksspielstaatsvertrag in seiner neuen Form tatsächlich so beschlossen wird, steht jedoch noch nicht fest.

Auch sieht dieser „neue“ Glücksspielstaatsvertrag nicht die Legalisierung sämtlicher Online-Casinos vor. Grundsätzlich benötigt ein Online-Casino eine deutsche Lizenz um Online-Glücksspiele legal anbieten zu dürfen. Insbesondere die Bankhalterspiele, wie Roulette und Blackjack werden länderspezifisch nur sehr eingeschränkt erlaubt werden.

Die geplante Reform des Glücksspielstaatsvertrages steht der Rückforderung auch nicht entgegen.

Die bisherigen Online-Casinoangebote sind illegal. Daran ändert auch die in Aussicht gestellte Reform des Glücksspielstaatsvertrages nichts. Insbesondere tritt keine nachträgliche Genehmigung ein, die eine Rückwirkung entfalten würde.

Was kosten Ihre Dienste? (Erfolgshonorar? Rechtsschutzversicherung? Rechnung?)

Rechtsschutzversicherungen helfen leider bei Glücksspielproblemen nicht weiter. Wir rechnen regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Maßgeblich ist dabei die Höhe der Spielverluste. Unser außergerichtliches Vorgehen kostet selten mehr als 10 % Ihrer Verluste.

Erfolgshonorare sind in Einzelfällen möglich. Wir kooperieren auch mit entsprechenden Prozessfinanzierern.

Wenn Glücksspiel illegal ist, muss ich dann ein Strafverfahren fürchten?

Theoretisch wäre das vorstellbar. Selbst wenn es dazu käme, wäre die Straferwartung in Relation zum möglichen wirtschaftlichen Vorteil unseres Vorgehens abzuwägen.

In den in unserem Haus bearbeiteten Fällen kam es noch nie zu einer strafrechtlichen Verurteilung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

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