Schrottimmobilien

Schrottimmobilien

Nach wie vor leiden viele Käufer an den Folgen des Erwerbs so genannter Schrottimmobilien. Der Begriff Schrottimmobilien bezeichnet den Erwerb mangelhafter Immobilien, wobei die Verkäufer den Käufer über den Wert und den Zustand der Immobilie bewusst täuschen. Diese Schrottimmobilien können als eigenes Heim dienen oder als Kapitalanlage erworben werden. In beiden Fällen führt der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kommende Erwerb dieser minderwertigen Immobilien zu erheblichen finanziellen und langfristigen Folgen.

Vorgehensweise und Warnsignale

Trotz der Unterschiedlichkeit und Vielzahl der Fälle nutzen die Verkäufer, Vermittler und Betrüger meist wiederkehrende Muster, die Sie warnen können.

  • Vorsicht ist geboten, wenn es plötzlich an der Tür klingelt und eine unbekannte Person Ihnen den Kauf einer Immobilie anbietet.
  • Wenn im Folgenden eine Hausbesichtigung von den potentiellen Käufern gewünscht wird, werden diese häufig vertröstet oder die Besichtigungstermine kurzfristig abgesagt.
  • Selbst wenn eine Besichtigung tatsächlich stattfindet, wird den Käufern oft nur ein Musterobjekt oder eine auf den ersten Blick „geschönte Immobilie" vorgeführt. 
  • Darüber hinaus preisen die Verkäufer die Gegend, in der sich die Immobilie befindet, häufig als „hervorragende Wohngegend" an,
  • sprechen bei Kapitalanlagen zudem von bestehenden Mietgarantien,
  • davon, dass die Immobilien derzeit vollumfänglich vermietet sind,
  • bewerben die Anlage als Steuersparmodell und
  • legen falsche Berechnungen zur Finanzierung und dem Wert der Immobilie vor.
  • Ein weiteres Merkmal fehlender Seriosität ist die Eilbedürftigkeit des Kaufs und häufig die damit verbundene schnelle Beurkundung durch einen Notar.

Haftung

Wenn Sie eine solche Immobilie unter der vorgenannten Vorgehensweise erworben, haben, kommt eine Haftung der Verkäufer bzw. der Vermittler der Immobilie in Betracht. Hierzu müssen Sie jedoch die Verjährung dieser Ansprüche beachten.

Zusätzlich ist eine Haftung der finanzierenden Bank möglich, wenn es sich bei der Finanzierung um eine Vollfinanzierung handelt. Denn die Bank haftet aus Aufklärungspflichtverletzung, wenn sie über ihr bekannte Risiken des finanzierten Objekts – wie z.B. über die Angemessenheit des Kaufpreises – nicht aufklärt. Vergleichen Sie hierzu auch unseren Artikel „Bank haftet für überhöhten Kaufpreis einer Immobilie" vom 17.01.2013.

Auch Notare, die die Kaufverträge entwerfen und beglaubigen, können haftbar gemacht werden. Neben dem Begriff der „Schrottimmobilie" hat sich der Begriff „Mitternachtsnotar" verfestigt.

Hierunter versteht man Notare, die sich gegenüber den kriminellen Verkäufern und Vermittlern verpflichtet haben, jederzeit bereit zu sein, um das entsprechende Kaufangebot schnellstmöglich zu beurkunden.

Weitere Aufgabe dieser Notare ist es, auf Basis ihrer ihnen allgemein zugeschriebenen Seriosität, aufkeimende Zweifel der potentiellen Käufer zu zerstreuen.

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr entschieden, dass Notare gegenüber den Erwerbern von Immobilien ihre Amtspflicht verletzen, wenn sie den Erwerbern als Verbrauchern nicht ausreichend Gelegenheit geben, sich vor der Beurkundung mit dem Inhalt der Beurkundung auseinander zu setzen. Bei Verbraucherverträgen ist dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts im Regelfall zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung zu stellen (Beschluss des BGH vom 26.03.2013, Az. III ZR 121/12).

Erwerber von Schrottimmobilien

Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten des Erwerbs und der Haftung von Schrottimmobilien ist eine Einzelfallprüfung in jedem Fall erforderlich. Daher sollten Erwerber von Schrottimmobilien sich anwaltlich beraten lassen, ob und gegen wen Ansprüche aus dem Erwerb der Immobilie bestehen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

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