Swaps

Unter Swap versteht man eine Form des Zins- oder Devisenaustauschgeschäfts. Hierbei tauschen zwei Vertragspartner Finanzierungskonditionen, um von den Kostenvorteilen des Partners zu profitieren.

Nach unserer Erfahrung wurden Swap-Geschäfte auch Privatkunden mit guter Bonität zum Vermögensaufbau angeboten, ohne dass hierbei eine ordnungsgemäße anlegergerechte und anlagegerechte Beratung durch Banken geleistet wurde.

Vor allem wurden Anleger über Verlustrisiken falsch informiert, bzw. es wurde vermittelt, dass die Bank die Entwicklung der Geschäfte beobachte und eingreife, wenn Verluste drohten.

Diese Beobachtung blieb jedoch häufig aus. Regelmäßig berufen sich Banken nun darauf, eine solche Zusage habe es nicht gegeben und eine Beobachtungspflicht sei nicht vereinbart gewesen.

Es gibt zwischenzeitlich verschiedene Urteile gegen Banken, die Swap-Geschäfte tätigten.

Vor allem stützen sich diese Urteile darauf, dass Banken

  • nicht über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Geschäft aufklärten
  • Risiken verniedlicht wurden, bzw. keine transparente Erklärung der Risiken erfolgte

Wir betreuen bereits Mandanten, die mit Swaps Verluste hinnehmen mussten und die nach unserer Einschätzung Schadensersatzansprüche gegen ihre Banken haben.

Wir beraten Sie gerne zu Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Banken.

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