Vorfälligkeitsentschädigung häufig überhöht - Bearbeitungsgebühr problematisch

Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese regelmäßig langfristig. 10 bis 20-jährige Kreditlaufzeiten sind keine Seltenheit. Soll der Kreditvertrag vorzeitig beendet werden, z.B. weil die Immobilie verkauft werden soll, verlangen Banken regelmäßig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist nach unserer Wahrnehmung in vielen Fällen überhöht und sollte überprüft werden. Die Verbraucherzentralen bieten schon für 70 € eine Analyse.

In manchen Fällen kommen Sie auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Vertrag, siehe hier!

Weil die Berechnung Aufwand verursacht, verlangen viele Banken hierfür eine zusätzliche pauschale Bearbeitungsgebühr – häufig mehrere Hundert Euro.

Dies ist nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main, das mit Urteil vom 17.04.2013 über diese Frage entschieden hat, jedoch nicht zulässig:

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bezifferung der dem Kreditinstitut im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages zustehenden Entschädigung. … Die Berechnung dieses Schadensersatzanspruches ist keine eigene Leistung und wird auch in der Regel … nicht vom Darlehensnehmer gesondert beantragt, sondern ist eine Tätigkeit, die der Bank … im eigenen Interesse obliegt. Der Kunde selbst hat kein eigenes Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schuldet.

Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Bankkunden daher zurückfordern.

Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Zusätzlich haben Bankkunden gemäß § 246 BGB Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. auf die zu Unrecht kassierte Gebühr.

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung. Hier haben wir Ihnen ein Musterschreiben erstellt. Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!

Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns. Lesen Sie bitte auch unsere aktuellen Meldungen. Auch dieses Problem könnte Sie betreffen.

Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.

 

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