Martina Bergmann

Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

Martina Bergmann wurde in Böblingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Die Schwerpunktausbildung absolvierte Frau Bergmann im Bereich des Strafrechts.

Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Martina Bergmann im OLG-Bezirk Düsseldorf, u.a. am Amtsgericht in Düsseldorf und bei zwei Rechtsanwaltskanzleien.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens war Frau Bergmann im Landtag von Nordrhein-Westfalen als Referentin tätig.

Seit April 2018 unterstützt Frau Bergmann das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenné.

Martina Bergmann fährt gerne Motorrad und begeistert sich für Fußball.

 

Aktuelle Veröffentlichungen zu Martina Bergmann

06. August 2026

Homeoffice beendet: Darf mein Arbeitgeber mich einfach wieder ins Büro schicken?

Viele Arbeitnehmer haben sich auf das Homeoffice eingestellt – doch immer mehr Arbeitgeber verlangen nun die Rückkehr ins Büro. Darf der Arbeitgeber das einfach anordnen oder besteht nach jahrelangem mobilem Arbeiten inzwischen ein Anspruch auf Homeoffice? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, worauf es rechtlich ankommt und wann sich eine anwaltliche Prüfung lohnt.

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26. Juli 2026

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen? Das sollten Arbeitnehmer jetzt wissen

Überstunden geleistet – muss Ihr Arbeitgeber diese wirklich bezahlen?

Viele Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig länger als vereinbart – doch nicht jede Überstunde wird vergütet. Wann Sie Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich haben und worauf Sie jetzt unbedingt achten sollten, erfahren Sie in unserem aktuellen Rechtstipp.

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12. Juli 2026

Arbeitgeber glaubt meiner Krankschreibung nicht: Habe ich trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber zweifelt Ihre Krankschreibung an und zahlt den Lohn nicht weiter? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Dennoch kommt es immer wieder zu Streit über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wir erklären, wann Arbeitgeber Zweifel geltend machen dürfen, wann die Lohnfortzahlung trotzdem verlangt werden kann und warum Arbeitnehmer schnell handeln sollten.

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Das sagen Mandanten über Martina Bergmann

von C. K.  am  auf anwalt.de

Erfolg

Frau Bergmann hat mir sehr geholfen bei meinem Anliegen. Sie war sehr freundlich und hat für mich sehr viel rausgeholt. Ich bin sehr, sehr froh, dass Frau Bergmann meine Anwältin war.

von S. B.  am  auf anwalt.de

Top

Frau Bergmann und die Kanzlei kann ich nur empfehlen. Ich war sehr zufrieden. Perfekte Beratung und Betreuung.

von L.  am  auf google.de

Danke für die Unterstützung

Ich kann Frau Bergmann nur wärmstens empfehlen! Dank ihrer fachlichen Expertise und unermüdlichen Hartnäckigkeit habe ich endlich das ordnungsgemäße Arbeitszeugnis erhalten, das mir von Gesetzes wegen zusteht.

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