Ihre Rechte im April 2019

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Wieder auf dem Vormarsch:  „Wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld“
Die meisten Autofahrer haben gelernt, dass bei Auffahrunfällen für gewöhnlich derjenige Schuld hat, der hinten aufgefahren ist. Doch in den vergangenen Jahren kam es immer häufiger zu Gerichtsurteilen, bei denen dieser sogenannte Anscheinsbeweis erschüttert wurde, weil der Vorausfahrende angeblich plötzlich und ohne erkennbaren Grund gebremst hatte.
Nun besagt jedoch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, dass der Hinterherfahrende ein plötzliches, scharfes Bremsen des Vorausfahrenden stets einkalkulieren muss. Selbst für eine Mitschuld des Vorausfahrenden lässt das Gericht nur wenig Raum, ganz abgesehen davon, dass der Auffahrende die volle Beweislast für eine plötzliche Vollbremsung des Vordermannes trägt.
Nimmt man dieses Urteil als Maßstab, dürfte es zukünftig wieder deutlich schwerer werden, den Anscheinsbeweis, dass der Auffahrende beim Auffahrunfall Schuld hat, zu erschüttern. Was Sie als Autofahrer laut dem OLG Hamm stets beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
 
Angst um Arbeitsplatz: was Sie in Sachen Überstunden nicht hinnehmen müssen!
Mehrarbeit und Überstunden dürfen nicht so ohne Weiteres vom Arbeitgeber angeordnet werden. In der Praxis sieht es aber so aus, dass der Arbeitgeber oftmals auch ohne rechtliche Grundlage Überstunden anordnet bzw. dass Arbeitsverträge verbotene Klauseln zur Abgeltung enthalten.
Grundsätzlich muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Doch ganz so einfach ist das im wahren Leben nicht immer, denn es gibt wie immer auch Ausnahmen. So sind leitende Angestellte vom Arbeitszeitgesetz gemäß § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen.
Und es gibt noch andere Ausnahmen. Diese können z. B. im Tarifvertrag sowie in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgehalten werden. Doch tatsächlich enthalten Arbeitsverträge immer wieder rechtlich unzulässige Klauseln, aus denen für den Arbeitnehmer nicht ersichtlich ist, wie viele Überstunden er in welchem Zeitraum leisten muss. Was soll man also als Arbeitnehmer tun, wenn man seinen Job nicht verlieren, sich aber auch nicht ausbeuten lassen will? Antworten darauf finden Sie hier.
 
Schlappe für Mercedes Bank: Finanziertes Auto ohne Nutzungsentschädigung zurückgeben? So geht's!
Verbraucher, die z. B. ein manipuliertes Dieselfahrzeug über einen Kredit der Autobank finanziert haben, können den Wagen in vielen Fällen zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen. Wie das geht? Indem Sie den Autokredit widerrufen! Wenn die Bank den Kunden nämlich nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sieht die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vor, ohne dass der Autokäufer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Da die Pflichtangaben in den Widerrufsinformationen des Vertrags der Mercedes Bank unvollständig waren, sei der Widerruf laut Gericht auch noch anderthalb Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags möglich. Auch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer musste der Kunde nicht zahlen, da seine Wertersatzpflicht maßgeblich davon abhängt, ob er korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Auch andere Gerichte haben sich bereits dieser Auffassung angeschlossen: ein Trend, der Verbrauchern, insbesondere im Abgasskandal, eine verbesserte Verhandlungsposition verschafft. Wann genau eine Rückabwicklung des Vertrags infrage kommt, können Sie auf unserer Website nachlesen.

Anbieter illegaler Online-Casinos erneut an deutscher Rechtsprechung gescheitert!
Immer wieder berufen sich Anbieter illegaler Online-Casinos auf die in der Europäischen Union geltende Dienstleistungsfreiheit und hoffen, ihr Online-Casino so auch auf dem deutschen Markt anbieten zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch unlängst bestätigt: Eine Lizenz für ein anderes EU-Mitgliedsland entfaltet keine Wirkung auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das in Deutschland geltende Glücksspielrecht soll laut Meinung der Online-Casinoanbieter gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen. Dieser Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, eine klare Absage erteilt. Den Online-Casinobetreibern ist es auch weiterhin verboten, ihre Casinos auf deutschem Staatsgebiet anzubieten, auch wenn sie eine Lizenz für einen anderen Mitgliedstaat der EU besitzen und ihr Online-Casino dort legal anbieten dürfen. Woran sich die Glücksspielanbieter die Zähne ausbeißen und mit welchen Tricks sie es sonst noch versuchen, erfahren Sie hier.

Viele Grüße

Guido Lenné

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