Ihre Rechte im August 2018

Hallo und guten Tag,
hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Betriebsrenten in Gefahr!

Bereits vor zwei Jahren warnte die Finanzaufsicht BaFin davor, dass viele Pensionskassen ohne neues Kapital
die Rentenansprüche der Arbeitnehmer nicht mehr erfüllen können. Derzeit führt die BaFin mit 45 Pensionskassen
intensive Gespräche, um eine Kürzung der Betriebsrenten zu verhindern.
Was Sie gegen den Verlust Ihrer Rentenzahlungen unternehmen können, erfahren Sie hier.

P&R-Geschädigte: Jetzt auf Fristen achten

Für die Anleger bei P&R Container ist es jetzt ernst. Das Amtsgericht München hat im Juli die Insolvenzverfahren über die P&R Gruppe eröffnet.
Wenn Sie von der Insolvenz der P&R Gruppe betroffen sind, müssen Sie unbedingt Ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen jetzt anmelden.
Im Oktober werden die ersten Gläubigerversammlungen stattfinden. Ich nehme an den Versammlungen teil, um alle Infos aus erster Hand zu erfahren.
Erfahren Sie auf unserer Webseite alles Wichtige zu Fristen und den nächsten Schritten.
Die wichtigsten Fragen zur P&R Insolvenz beantworte ich Ihnen in diesem Video.

Kostenfalle Restschuldversicherung

Banken verkaufen ihren Kunden neben dem eigentlichen Ratenkredit gerne auch noch eine sog. Restschuldversicherung.
Bei Kleinkrediten ist diese Versicherung meistens völlig unnötig. Sie treibt lediglich die Kosten des Kredits in die Höhe.
Und sie bringt der Bank eine ordentliche Provision ein. Jetzt will die Politik den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen stärken.
Wie Sie sich vor dieser Kostenfalle schützen und gegen eine bereits abgeschlossene Restschuldversicherung vorgehen, erfahren Sie hier.

Entschädigung für Flugverspätung

Die Ferienzeit ist fast vorbei. Für viele Urlauber wurde die Reise durch Flugverspätungen zur nervlichen Tortur. Dafür können Sie Schadensersatz fordern:
Laut dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) haben Fluggäste Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung,
wenn der Anschlussflug verspätet durchgeführt wurde – und zwar unabhängig davon, ob sich Start- oder Zielflughafen des Anschlussfluges innerhalb oder außerhalb der EU befinden. Wegen dieses Urteils haben betroffene Fluggäste eine gute Aussicht auf Entschädigung. Wie Sie als Fluggast davon profitieren, erfahren Sie hier.

Sie bekommen bald neue Rechts-Tipps von mir.

Viele Grüße aus Leverkusen
Guido Lenné

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Unser Info-Archiv:
Wir haben hier für Sie ein Archiv unserer letzten Rechtsinfos eingerichtet – falls Sie nochmal etwas nachlesen möchten, klicken Sie hier.
Es lohnt sich: Viele Tipps sind immer noch gültig und es geht um viel Geld.

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