Ihre Rechte im Dezember 2015

Guten Tag,

heute empfehle ich Ihnen folgende Themen aus unserer täglichen Praxis:

  1. Geld zurück von der Kreditversicherung - mit Gratis-Mustertexten zum Download
  2. Schnelle Hilfe beim Auto-Unfall: Winterzeit ist Unfallzeit / www.auto-unfall-anwalt.de
  3. Weihnachtsgeschenk für Sie - wir bedanken uns mit einem Geschenkgutschein

Viel Spaß beim Lesen!

1) Geld zurück von der Kreditversicherung – mit Gratis-Mustertexten zum Download

Eins vorab: Das Thema ist nicht ganz leicht verständlich. Es lohnt sich aber dran zu bleiben, denn es geht nicht selten um vierstellige Beträge, die man sich leicht zurückholen kann. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Hund als Haustier. Falls dieser Hund mal den Nachbarn in die Wade beißt, haben Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie zahlen Sie für das ganze Jahr vorab im Januar. Im Juni stirbt Ihr Hund. Das versicherte Risiko fällt also weg. Ihr Hund kann nicht mehr beißen und keinen Schaden mehr anrichten. Also brauchen Sie auch keine Haftpflichtversicherung mehr. Sie melden sich bei der Versicherung und diese erstattet Ihnen die nichtverbrauchte Versicherungsprämie zurück. Soweit so gut, so logisch. Wir nähern uns dem Thema Kreditversicherung:
Viele unserer Newsletter-Leser haben Kreditverträge. Nicht selten verkaufen Banken, wie z.B. Santander oder Targo, dazu auch Kreditversicherungen. Die Versicherungsprämie wird gleich mitfinanziert. Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, fällt das versicherte Risiko der Ratenschutzversicherung weg und - was viele Bankkunden nicht wissen und die Banken oftmals nicht verraten - Sie können die nichtverbrauchte Versicherungsprämie zurückfordern.
Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen hier mit Video, Praxisbeispiel und gratis Mustertext zum Download.

Bei Nachfinanzierungen, Umfinanzierungen oder Änderungen an Kreditverträgen lauert eine weitere Falle: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kredit, z.B. bei der Santander Bank, aufgenommen und man hat Ihnen auch die Ratenschutzversicherung "aufgeschwatzt". Einige Zeit später brauchen Sie mehr Geld und wollen den Kreditvertrag aufstocken. "Kein Problem", heißt es von der Bank. Doch statt den alten Kreditvertrag aufzustocken, schließt man einen neuen Kreditvertrag mit Ihnen ab und löst damit den alten Vorgängerkredit ab. Zusätzlich verkauft Ihnen die Bank auch eine neue Kreditratenschutzversicherung. Moment, haben Sie jetzt 2 Versicherungen für einen Vertrag? Nein! Die Bank kündigt die alte Kreditversicherung regelmäßig, doch was passiert mit der nichtverbrauchten Prämie? Hier haben wir sehr lange geforscht, um einen einfachen Weg zu finden, der in der Praxis umsetzbar ist. Wie Sie Ihr Geld aus solchen Altkrediten zurückholen können, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Alexander Münch in diesem Artikel. Und auch hier schenken wir Ihnen die 2 erforderlichen Mustertexte per Gratis-Download.

Rechtsanwalt Münch spricht übrigens deutsch und russisch. Die Probleme rund um die Kreditversicherung kann jeder unserer Anwälte in Leverkusen bearbeiten. Wählen Sie selbst, wer Sie beraten darf.

2) Schnelle Hilfe beim Auto-Unfall: Winterzeit ist Unfallzeit. Wir starten www.auto-unfall-anwalt.de

Wer auf dem Weihnachtsmarkt gerne Glühwein oder Bowle trinkt, sollte das Auto besser stehen lassen, darauf weist der ACE Auto Club Europa hin. Denn die Vorweihnachtszeit gehört laut ACE zu den gefährlichsten Zeiten für Autofahrer. Das hat eine Auswertung der Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts ergeben. Danach lag die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle in den vergangenen fünf Jahren im Dezember jeweils über dem Jahresschnitt.
Wenn Sie Opfer eines Autounfalls werden, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Service www.auto-unfall-anwalt.de
Besonders beliebt ist die selbsterklärende Hilfe zur Zeichnung von Unfall-Skizzen. Termin hier vor Ort? Gerne! Aber nicht unbedingt nötig - mit uns können Sie natürlich alles bequem von zu Hause aus per Telefon, Email oder Videokonferenz besprechen.
Klappt das denn? Ja, lesen Sie hier unsere aktuellen Bewertungen von unseren Mandanten. Die allermeisten davon waren nie bei uns im Büro.
Übrigens: Unfallopfer bekommen ihre Anwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt. Darum kümmern wir uns automatisch für Sie.

3) Weihnachtsgeschenk für Sie - wir bedanken uns mit einem Geschenkgutschein

Zum Schluss: Wir bedanken uns bei allen Leserinnen und Lesern, die uns im Jahr 2015 ihr Vertrauen geschenkt haben und wünschen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2016. Auch im neuen Jahr sind wir gerne wieder für Sie da!
Als Weihnachtsgeschenk bekommen Sie hier von uns einen Gutschein über 30 €, den Sie bei uns bei einem nächsten Auftrag verwerten können.
Der Link ist ab heute genau für 1 Woche aktiv. Also schnell ausdrucken!

Ich melde mich demnächst mit neuen Geld-zurück-News wieder bei Ihnen.
Gerne lese oder höre ich auch von Ihnen. Im nächsten Jahr möchten wir die Rubrik „Leser fragen, Lenné antwortet“ einführen.
Lassen Sie mich gerne wissen, woran Sie Interesse haben.

Alles Gute wünscht
Guido Lenné

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