Ihre Rechte im Februar 2019

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Abgasskandal: trotz Volkswagen-Vermeidungsstrategie bezieht Bundesgerichtshof nun Stellung
Der für den 27.02. geplante Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof, bei dem es um eine Klage im Rahmen des Abgasskandals ging, wurde abgesagt. Das Gericht äußerte sich aber jetzt dennoch dazu.
Der Beschluss:
Eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ist ein Sachmangel und die Käufer haben Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz.
Mit diesem Beschluss stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Kunden. Was diese Stellungnahme für den Verlauf anderer anhängiger Verfahren bedeuten könnte, erfahren Sie hier.
Die aktuelle Anzahl von Verbraucherklagen gegen Volkswagen im Rahmen des Abgasskandals beläuft sich auf über Vierzigtausend, darunter auch Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentralen Bundesverbands, denen sich derzeit hunderttausende Kunden angeschlossen haben. Bislang enden jedoch die meisten Verfahren – wie auch in diesem Fall – vorzeitig, und zwar meistens kurz vor dem ersten Verhandlungstermin. Anscheinend versucht der Autohersteller, durch außergerichtliche Vergleiche um jeden Preis ein Urteil durch ein Oberlandesgericht oder gar den Bundesgerichtshof zu vermeiden. Was hinter dieser Strategie steckt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Doch auch in anderer Hinsicht kommt Volkswagen aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus. Eine weitere aktuelle Rückrufaktion betrifft sogenannte Vorserien- und Testfahrzeuge verschiedener Serien, die zwischen 2005 und 2017 verkauft wurden und die möglicherweise vom Serienstandard abweichen. Durch mangelnde Dokumentation des Herstellers ist dabei unklar, ob es sich hierbei um kleinere oder aber um sicherheitsrelevante Abweichungen handelt. Derzeit werden die betroffenen Kunden angeschrieben und der Rückkauf des Fahrzeuges angeboten. Dabei versäumt es Volkswagen jedoch, konkrete Vorschläge zum Rückkauf zu unterbreiten. Lesen Sie hier mehr dazu.
In der Zwischenzeit wurde allerdings ein anderer Fahrzeughersteller von einem Gericht zur Rechenschaft gezogen:
Aufgrund einer unzulässigen Abschaltvorrichtung bei Dieselmotoren hat das Landgericht Stuttgart Daimler in drei Fällen zu Schadensersatzzahlungen von bis zu Vierzigtausend Euro verurteilt. Bei den Urteilen ging es insbesondere um das sogenannte „Thermofenster“, eine Softwarefunktion bei Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes, die vom Landgericht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. Zwar will Daimler in Berufung gehen, doch sind diese Entscheidungen auch im Hinblick auf andere Autohersteller relevant, bei deren Dieselmotoren das Thermofenster ebenfalls zum Einsatz kommt. Näheres zum Thermofenster und den Urteilen gegen Daimler können Sie auf unserer Webseite nachlesen. 
Wir haben für betroffene Autokäufer eigens eine Internetseite mit Informationen rund um den Abgasskandal eingerichtet. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie aktuelle Entscheidungen und Medienberichte zum Thema und einen Schadensersatzrechner.
 

Ausreden statt Gewinnauszahlung: Rubbellos-Gewinner geprellt
Die Zahlen auf dem Rubbellos stimmen mit der Gewinnzahl überein: 1.500 Euro gewonnen! Da ist die Freude groß, allerdings nur kurz. Denn im Januar 2019 staunten Faber Lotterie-Kunden nicht schlecht, als diese den Gewinn nicht auszahlen wollte. Die Begründung klingt wie eine faule Ausrede:
Wegen der Unachtsamkeit eines Mitarbeiters sei bei der Rubbellosaktion eine Ziffer vertauscht worden. Daher könne die Gewinnsumme nicht ausgezahlt werden. Als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten wurden den vermeintlichen Gewinnern 100 € angeboten. So schnell kann Freude umschlagen.
Gemeinsam mit einem geprellten Gewinner nahm sich der WDR des Themas an, forschte bei Faber nach und holte sich zur Rechtslage bei mir Rat ein. Wie die Chancen in solchen Fällen stehen, dass der Gewinner doch noch an sein Geld kommt, und wie die Geschichte ausgegangen ist, erfahren Sie hier.
 
Krankschreibung schützt vor Kündigung? Falsch gedacht!
Um das Thema „Krankmeldung“ ranken sich viele Halbwahrheiten und Mythen. Das kann für Arbeitnehmer gefährliche Folgen haben. Zum Beispiel wenn die Krankschreibung nicht rechtzeitig, oder möglicherweise gar nicht, eingereicht wird. Zwar gibt es dazu klare Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch enthalten viele Arbeitsverträge eigens Klauseln, die eine abweichende Regelung vorsehen. Und diese arbeitsvertraglichen Regelungen sind vorrangig zu beachten.
Wussten Sie beispielsweise, dass der Arbeitgeber, wenn er Zweifel an der Erkrankung hat, den medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten und die Erkrankung nochmals prüfen lassen kann? Sollte sich dann herausstellen, dass ein Arbeitnehmer die Krankheit nur vortäuscht, dann droht ihm eine fristlose Kündigung. Fakt ist, dass sich viele Arbeitnehmer zum Thema „Krankschreibung“ nicht ausreichend informieren oder sich mit Halbwahrheiten zufrieden geben. Und das kann fatale Folgen haben.
Wir räumen mit den Mythen auf: Schützt eine Krankschreibung vor Kündigung? Wann muss ich die Krankschreibung dem Arbeitgeber eigentlich vorlegen? Was ist, wenn ich im Urlaub erkranke? Wie lange hat mein Arbeitgeber im Krankheitsfall Lohnfortzahlung zu leisten? Antworten auf diese und andere Fragen geben wir Ihnen in diesem Artikel.

Im Regen stehen gelassen: wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
Eine Unfallversicherung haben viele Menschen, um sich finanziell vor den Folgen eines Unfalls abzusichern. Doch oft kommt dann im Ernstfall das böse Erwachen, nämlich dann, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert.
Ein Fallbeispiel: Auf dem Weg vom Auto zum Haus gestolpert, Knie aufgeschlagen, kurze Zeit später eine massive Sepsis mit Fieber. Die Folgen: Koma und Amputation der Finger und Zehen. Was wie das Drehbuch eines Dramas klingt, ist tatsächlich so geschehen. Und dann der nächste Schock: Die Unfallversicherung zahlt nicht.
In der Praxis ist das leider keine Seltenheit. In vielen Fällen könnten die Geschädigten zwar vor Gericht die Zahlung einklagen. Doch aufgrund der Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken Opfer immer wieder vor diesem Schritt zurück. Das wissen auch die Versicherer. In der WDR Servicezeit kläre ich zu den Erfolgschancen in solchen Fällen auf. Hier geht es zum Beitrag.

Viele Grüße

Guido Lenné

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