Ihre Rechte im Februar 2020

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Gefahr durch Coronavirus:
Darf ich die Geschäftsreise nach China verweigern?

In China sind schon tausende Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Das Auswärtige Amt hat eine Teilreisewarnung für die Provinz Hubei ausgesprochen. Zudem wird von nicht notwendigen Reisen abgeraten. Kann man aber als Angestellter deshalb Dienstreisen nach China grundsätzlich verweigern?
Wer viel auf Geschäftsreisen geht, ist in aller Regel vertraglich auch dazu verpflichtet. Wenn nicht eine explizite Reisewarnung für dieses Land besteht, bleibt diese Verpflichtung in Kraft. Doch selbst bei einer Reisewarnung sind verschiedene Parameter zu klären. Was genau Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der aktuellen Situation beachten sollten und wer welche Rechte bzw. Pflichten hat, erfahren Sie in diesem Artikel auf unserer Website.

Coronavirus – Anspruch auf Gehalt bei Quarantäne?
Auch in Deutschland breitet sich das Coronavirus langsam aus. Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, wenn Sie aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Virus nicht zur Arbeit gehen dürfen, erfahren Sie hier.

Abgasskandal: Vergleich bei der Musterfeststellungsklage und weitere Neuigkeiten
Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen
Nachdem es so schien, als seien die Verhandlungen zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale gescheitert, wurde nun doch noch ein Vergleich bei der Musterfeststellungsklage erzielt. All diejenigen, die nun ein Vergleichsangebot von Volkswagen erhalten, sollten sich bezüglich dieses Angebots anwaltlich beraten lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Mercedes
Inzwischen kommt es immer häufiger zu verbraucherfreundlichen Urteilen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. So hat kürzlich das Landgericht Wuppertal die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte der Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, in welchem eine illegale Abschalteinrichtung enthalten ist. Nun muss die Daimler AG das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, erstatten. Näheres zu diesem Fall können Sie auf unserer Website nachlesen.
Porsche
In einem anderen Verfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Porsche mit Urteil vom 30.01.2020 wegen Abgasmanipulationen ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Käufer des betroffenen Porsche Cayenne kann sein mangelhaftes Fahrzeug zurückgeben. Bei den betroffenen Porsche-Modellen ist der Motor mit einem Emissionskontrollsystem ausgestattet, durch welches die gesetzlichen Abgasgrenzwerte zwar im Prüfverfahren, nicht aber beim Betrieb des Fahrzeuges im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Lesen Sie hier mehr darüber.
Audi
Ende 2019 kam es zudem erneut zu einer vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückrufaktion wegen illegaler Abschalteinrichtungen. Angeordnet wurde der Rückruf für weitere Fahrzeuge von Audi, insbesondere der Modelle A6, A7 und A8 mit der Abgasnorm EURO 5 und einem 3,0-l-Motor. In diesen Fahrzeugen ist eine Software verbaut, die anhand des Lenkwinkels erkennen kann, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In diesem Falle wird der Stickoxidausstoß erheblich reduziert. Beim Betrieb auf der Straße hingegen stößt das Fahrzeug erheblich mehr NOx aus. Audi hat inzwischen ein Softwareupdate entwickelt, welches auf die Fahrzeuge aufgespielt werden soll. Was Verbraucher, die von der Rückrufaktion mit der Bezeichnung 23X6 betroffen sind, wissen sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

So wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Online-Bewertungen
Wer etwas kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, informiert sich für gewöhnlich vorab online über den Anbieter. Online-Bewertungen tragen daher inzwischen maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Ärgerlich wird es dann, wenn ungerechtfertigte negative Rezensionen potenzielle Kunden verjagen. Doch solche Rezensionen muss man als Unternehmer nicht einfach hinnehmen – vor allem dann nicht, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten.
Tatsächlich müssen Verfasser von Bewertungen deren Richtigkeit darlegen und beweisen können, auch dass überhaupt eine geschäftliche Beziehung bestand. Denn inzwischen gibt es sogar Agenturen, die negative Rezensionen bei Konkurrenten ihrer Klienten hinterlassen, um dem beauftragenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Wie unsere Kanzlei Ihnen in solchen Fällen schnell und unbürokratisch helfen kann, erklären wir Ihnen hier.

Zwangsversteigerung von Immobilien - ich war wieder im Fernsehen
In die Schuldenfalle getappt und das schneller als gedacht. Mitunter muss dann die eigene Immobilie wegen Verschuldung zwangsversteigert werden. Doch was passiert eigentlich in solchen Fällen, wenn der Käufer nicht zahlt? Guido Lenné im WDR über die Tücken der Zwangsversteigerung für Verbraucher. Zum Beitrag geht es hier.

Bis demnächst, viele Grüße aus Leverkusen

Guido Lenné

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