Ihre Rechte im Januar 2016

Hallo und einen guten Tag,
 
sind Sie gut ins neue Jahr gestartet?
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2016 und bin gerne weiter an Ihrer Seite und versorge Sie mit wertvollen Tipps zu Ihrem Recht.
Haben Sie etwas dagegen, Geld zurück zu bekommen? Wenn nicht, dann nutzen Sie diese Tipps zu Ihrem Vorteil:
 
1. Neue Möglichkeit: Geld zurück von der Bank - Mustertexte zum Download
2. Achtung Volkswagen-Skandal – falsche Beratungsangebote bemerken
3. Echte Sterne für uns – Sichtbarkeit Tag und Nacht
4. Geld zurück vom Immobilienmakler – Hier zählt das „Wo“

 
1) Neue Möglichkeit: Geld zurück von der Bank - Mustertexte zum Download
Ein tolles Urteil hat der Bundesgerichtshof am 19.01. gesprochen. Wer in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung an seine Bank gezahlt hat (z.B. bei einem Hausverkauf wegen Ehescheidung o.ä.), könnte zu viel gezahlt haben.
Rückforderungen im 4-stelligen Bereich sind oft möglich, manchmal sogar noch mehr. Und in vielen Kreditverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 braucht gar keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.
Hier finden Sie alles, was Sie zu dem Thema wissen müssen auf unserer Homepage und sogar ein Interview mit mir in der Sendung „Servicezeit“ des WDR vom 19.1. ist verlinkt. Unser Expertenwissen bleibt gefragt und wir sind zur Stelle!
 
2) Achtung Volkswagen – So erkennen Sie falsche Beratungsangebote
Am 14.01. habe ich mich geärgert. Da berichten die Medien über eine Sammelklage gegen Volkswagen, an der sich angeblich 60.000 Geschädigte beteiligen. Wenn man genau schaut, sollen 30 Rechtsanwälte aus 2 Kanzleien daran beteiligt sein. Der VW Skandal ist seit nicht einmal einem halben Jahr bekannt. 30 Anwälte, 60.000 Geschädigte in 6 Monaten? Also 2.000 Geschädigte pro Anwalt in weniger als einem halben Jahr?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier gute Beratung stattfindet. Wenn man ins Kleingedruckte schaut, steht da dann auch:

„Mit der Anmeldung gehen Sie kein Mandatsverhältnis mit uns ein. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Prüfung und Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen sämtliche Beteiligte durch uns nicht vorgenommen wird und insbesondere keine Fristen überwacht werden.“

Wenig überraschend für mich. Aber ein toller PR-Gag. Gute Beratung sieht anders aus und es gibt sie auch nicht kostenlos.
Unsere Infos zum Thema Volkswagen finden Sie hier.
 
Wir bearbeiten ca. 2.000 Fälle pro Jahr mit unseren 9 Rechtsanwälten in Leverkusen. Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und finden individuelle Lösungen. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist sehr hoch, das bringt mich zum nächsten Thema.

3) Echte Sterne für uns – Sichtbarkeit Tag und Nacht
anwalt.de ist das größte Portal für die Anwaltssuche in Deutschland. Rund 16.000 Rechtsanwälte können hier gefunden und – wenn der Anwalt das zulässt – auch bewertet werden. Wir lassen uns hier schon lange sichtbar und ehrlich von unseren Mandanten bewerten. Und es gibt Grund zur Freude: Wir feiern die 500. positive Bewertung auf anwalt.de. Unsere Mandanten bewerten uns im Mittel mit 5 von 5 Sternen!
 
Schenken Sie uns doch ein Like auf facebook, oder empfehlen Sie uns Ihren Mitmenschen, falls die einmal anwaltliche Hilfe mit Qualität benötigen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Empfehlung!
 
4) Geld zurück vom Immobilienmakler
Nicht lang feiern, zurück an die Arbeit: Schon seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte. Danach ist fast jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher widerrufbar. Auch ein Vertrag mit einem Immobilienmakler. Welche Vorteile bringt das?
Eine Checkliste und alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie in diesem Artikel auf unserer Internetseite.
 
Sie bekommen bald neue Geld-zurück-News von mir. Gerne lese oder höre ich auch von Ihnen.
Lassen Sie mich gerne wissen, woran Sie Interesse haben.
 
Alles Gute wünscht Guido Lenné
 
PS: Leiten Sie diesen Newsletter gerne weiter - bestimmt freut sich noch jemand darüber. Besuchen Sie regelmäßig unsere Internetseite, folgen Sie uns auf facebook oder nutzen Sie unsere praktische Anwaltskanzlei Lenné-App. Es lohnt sich! PPS: Im Weihnachts-Newsletter hatten wir Beratungsgutscheine verschenkt. Das war natürlich ein Renner. Haben Sie das verpasst? Hier können Sie sich nochmal einen Gutschein wünschen. Dann sind Sie beim nächsten Mal sicher wieder dabei. 

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