Ihre Rechte im Januar 2020

Hallo und guten Tag,

der Januar ist schon wieder geschafft. Sind Sie gut ins Jahr gestartet?
Hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Negativzins kommt beim Sparer an!
Banken in Deutschland leiden schon länger unter den Negativzinsen. Bislang waren auf Seiten der Sparer weitestgehend nur vermögende Privatkunden und Firmenkunden von Minuszinsen betroffen, wenngleich diesen für gewöhnlich ein hoher Freibetrag eingeräumt wurde. Doch das ändert sich jetzt: Banken senken Freibeträge oder schaffen diese gleich ganz ab. Sparer, von denen eine Bank Negativzinsen fordert, sollten unbedingt prüfen lassen, ob dies in ihrem Fall zulässig ist. Wir haben Wissenswertes hierzu auf unserer Website zusammengefasst.

Streit mit dem Chef: Überstunden nachweisen leicht gemacht
Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer um den Ausgleich von geleisteter Mehrarbeit, dann kommt es nicht selten zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Will ein Arbeitnehmer die ihm zustehende Vergütung einklagen, so muss er die einzelnen Überstunden nicht nur dokumentieren, sondern darüber hinaus nachweisen, dass er sie auf konkrete Anweisung des Arbeitgebers geleistet hat. Das war bislang recht kompliziert. Doch nun hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts diese Aufgabe deutlich erleichtert.
Laut Gericht genügt es nämlich, wenn die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird und ein Vorgesetzter die Zeitnachweise abzeichnet. Der Arbeitnehmer muss als Nachweis für die geleisteten Überstunden dann nur noch den Saldo des Arbeitszeitkontos vorlegen. Damit wird es Arbeitnehmern jetzt leichter gemacht, ihr Recht durchzusetzen. Weitere Informationen zum Urteil können Sie hier nachlesen.

Jetzt gibt's Geld: Thomas Cook-Kunden erhalten Zahlungen
Im Falle des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook haben Kunden nun Zahlungen von der Zurich Versicherung erhalten. Doch viel ist es nicht. Geschädigte können nur mit einer Erstattung von 17,5 % ihrer Kosten seitens des Versicherers rechnen. Ende 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen, den Geschädigten helfen zu wollen und die Kosten, die nicht vom Versicherer ausgeglichen werden können, mit Steuergeldern zu ersetzen. Das wird nun teuer werden. Wie der Plan der Bundesregierung genau aussieht, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Führerschein unter Auflage? Nicht immer zu Recht!
In manchen Fällen wird Führerscheininhabern die Fahrerlaubnis nur unter Auflagen erteilt. Diese werden dann mittels verschiedener Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen. So wurde auf dem Führerschein eines Mandanten unserer Kanzlei die Schlüsselzahl 68 „kein Alkohol“ eingetragen, obwohl dieser seine stabile Abstinenz nachgewiesen hatte. Mit unserer Hilfe ging er gegen die Eintragung der Kennziffer vor und bekam nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Recht.
Zwar hatte unser Mandant zuvor ein positives Gutachten vorgelegt, die Fahrerlaubnisbehörde trug aber dennoch die Schlüsselzahl 68 „kein Alkohol“ in seinen Führerschein ein. Das Gericht entschied, dass es für die Eintragung der Auflage „kein Alkohol“ hier keine Rechtsgrundlage gäbe. Vielmehr habe der Kläger durch den erfolgreichen Abschluss der Entwöhnungstherapie und der darauf folgenden stabilen Abstinenz seine Fahreignung nachgewiesen. Lesen Sie auf unserer Website mehr dazu.

Geld zurück bei illegalen Online-Casinos: PayPal zur Rückzahlung verurteilt
Das Landgericht Ulm hat in einem von uns geführten Verfahren den Zahlungsdienstleister PayPal zur Rückzahlung von Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verurteilt und damit die Tür für eine effektive Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels aufgestoßen. Lesen Sie hier mehr zu den positiven Auswirkungen dieses Urteils.

Sparkasse scheitert vor Gericht mit Kündigung eines Sparvertrags
In einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Stendal hat das Landgericht Stendal festgestellt, dass der Prämiensparvertrag des Klägers nicht durch die Kündigung der Sparkasse wirksam beendet wurde, sondern weiterhin fortbesteht. Lesen Sie hier welche Vorteile das für den Kläger hat.

Abgasskandal bei Mercedes-Benz weitet sich aus
Erneut hat das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf von zahlreichen Dieselfahrzeugen von Mercedes-Benz aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen angeordnet. Für betroffene Fahrzeugbesitzer lohnt es sich, gerichtlich gegen die Daimler AG vorzugehen. Die Aussichten, Schadensersatz zu erhalten, sind gut. Lesen Sie hier mehr dazu.

Bis demnächst, viele Grüße aus Leverkusen

Guido Lenné

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