Ihre Rechte im Juli 2016

Hallo und guten Tag,

während VW-Besitzer aus den USA zwischenzeitlich mit hohen Entschädigungen rechnen dürfen, werden deutsche Autobesitzer auch rund 10 Monate nach Bekanntgabe des VW Abgasskandal vertröstet. Auch die deutschen Gerichte haben bislang nicht immer kundenfreundlich entschieden. Das hat sich jedoch kürzlich geändert.

Rechtsanwalt Fammler berichtet hier über erfreuliche Urteile aus München und Lüneburg (Hier klicken).
Auch unser Musterbrief zum Thema wurde nochmal angepasst und ist für Sie hier nochmal verlinkt (Hier klicken).
Mit dem Musterbrief können Sie VW und Ihren Händler zum Handeln auffordern.

Beachten Sie, dass die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Täuschung nur binnen Jahresfrist erfolgen kann!
Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der getäuschte Kunde die Täuschung entdeckt. Am 18.09.2015 wurde der Abgas-Skandal medienbekannt. Die Jahres-Frist naht also!

Und es gibt noch mehr Tipps von Rechtsanwalt Dominik Fammler. Wir informieren hier über Tricks der Versicherungen bei der Unfall-Schadensregulierung (Hier klicken). Kleine Erinnerung: Unsere Erstberatung im Verkehrsrecht ist immer kostenfrei!

Thema Mietrecht:
Der Bundesgerichtshof hat sich am 13.07.2016 mit der Frage befasst, ob eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses auch dann (noch) möglich ist, wenn zwischen Entstehung des Kündigungsgrundes und Kündigung ein Zeitraum von mehreren Monaten verstreicht. Was entschieden wurde, lesen Sie hier (klicken).

Thema Kreditwiderruf:
2 Senate beim OLG Düsseldorf sind sich in ihren Rechtsauffassungen nicht einig. In einem aktuellen Urteil vom 13.05.2016 vertritt der 17. Senat genau das Gegenteil des 6. Senats. Die traurige Folge: Landet die gleiche Klage beim 6. Senat, verliert der Bankkunde, kommt die Klage zum 17. Senat gewinnt der Bankkunde.
Worum es genau ging, können Sie hier lesen (Klick).
Und keine Sorge: Der Bundesgerichtshof wird es schon richten.
Und da können wir zuversichtlich sein. Schließlich waren wir mit unseren Rechtsauffassungen in den letzten Jahren dutzende Male beim BGH erfolgreich.

Apropos BGH: Wir arbeiten derzeit an einem echten Kracher im Kreditversicherungsrecht.
Fast jeder von Ihnen wird betroffen sein!
Alle Details und unsere Tipps wie Sie sich am besten verhalten, werden demnächst Thema im Newsletter sein!

Sie bekommen bald neue wertvolle Infos von mir.

Alles Gute wünscht Ihnen aus Leverkusen
Ihr Guido Lenné

PS:
Der meistgelesene Link in unserem Juni-Newsletter war dieser hier (Klick).
Und was es dazu Neues gibt, berichte ich auch demnächst wieder.

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