Ihre Rechte im Juli 2019

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Ausgemusterter Mietwagen: wichtige Info oder Nebensächlichkeit?
Wer ein Auto verkauft, hat dem Käufer gegenüber gewisse Informationspflichten. Selbstverständlich muss über bekannte Mängel aufgeklärt werden sowie darüber, ob das Fahrzeug schon mal einen Unfall gehabt hatte und dementsprechend ein Unfallwagen ist.
Noch nicht einheitlich ist bislang die Rechtsprechung, ob auch auf eine frühere Mietwageneigenschaft hingewiesen werden muss. Das könnte sich jetzt ändern.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Autohaus verklagt wurde, das online ein Gebrauchtfahrzeug inserierte und angab, dass das Fahrzeug bislang nur einen Halter gehabt habe. Dass der Halter eine Mietwagenfirma und das Fahrzeug ein Jahr in Spanien als Mietwagen im Einsatz war, wurde vom Autohaus nicht kommuniziert. Der Kläger hielt die Anzeige für wettbewerbswidrig, weil er den Hinweis auf die Mietwageneigenschaft für eine wesentliche Information hielt, und reichte Klage gegen das Autohaus auf Unterlassung einer solchen Anzeige ein.
Wie das OLG Oldenburg in diesem Falls entschied und was die Entscheidung für Autokäufer und -verkäufer bedeutet, können Sie hier nachlesen.

Zu heiß zum Arbeiten – gibt es jetzt Hitzefrei?
Die Temperaturen steigen und steigen. Die Luft wird stickig und die Raumtemperaturen nehmen in vielen Betrieben kaum zu ertragende Werte an. Man erinnert sich an die Schulzeit und wünscht sich Hitzefrei. Aber hat man als Arbeitnehmer eigentlich Anspruch auf Hitzefrei? Und ab wie viel Grad wäre das der Fall?
Die schlechte Nachricht zuerst: Für gewöhnlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Hitzefrei am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen, also entsprechend sichere Arbeitsplätze bereitzustellen. Das wird durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. In diesem Zusammenhang schreibt sie vor, dass die Raumtemperatur nicht auf über 26 Grad steigen sollte, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Doch was passiert bei Temperaturen über 30 bzw. um die 40 °C? Laut Arbeitsstättenverordnung liegt die absolute Grenze für die Lufttemperatur im Raum bei 35 Grad. Wird dieser Wert überschritten, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, es sei denn, der Arbeitgeber ergreift entsprechende Gegenmaßnahmen. Welche das sind und ob Sie im Zweifelsfall einfach der Arbeit fernbleiben dürfen, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Über Gebühr strapaziert: keine Kontoführungsgebühren beim Bausparen!
Bausparkassen dürfen keine Kontoführungsgebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen erheben. Das galt bislang nur für Gebühren in der Auszahlphase.
Im Jahr 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass die von zahlreichen Bausparkassen verlangten Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase unzulässig sind. Im November 2018 stellte das Landgericht Hannover klar: Das gilt auch für die Kontoführungsgebühr in der Ansparphase.
Nach dem Urteil des Bundsgerichtshofs hatten zahlreiche Bausparkassen nämlich von ihren Kunden Kontoführungsgebühren in der Sparphase verlangt. Dabei beriefen sie sich auf die Eigenarten des Bausparens: So müssten sie ständig die Einzahlungen der Kunden überwachen und in Bezug auf die Vergabe des Darlehens bewerten. Das erfolge immerhin im Interesse des Kunden. Dem hat das Landgericht Hannover nun einen Riegel vorgeschoben.
Warum aber fehlt hierzu nach wie vor ein höchstrichterliches Urteil und warum weigern sich noch zahlreiche Bausparkassen, bereits gezahlte Kontoführungsgebühren zu erstatten? Auf meiner Website habe ich alle Fakten und Antworten für Sie zusammengetragen.

Online-Glücksspiel – nicht nur Casinos verdienen an der Spielsucht!
Das Veranstalten von Online-Glücksspielen ist in Deutschland illegal. Verboten ist außerdem die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel. Doch nach wie vor gibt es zahlreiche Kreditkarteninstitute und Zahlungsdienstleister, die Zahlungen an Online-Casinos durchführen. Manche scheinen sogar genau auf dieses Gebiet spezialisiert zu sein. Ein konkreter Fall involviert den Londoner Zahlungsdienstleister Skrill Ltd.
Eigentlich nach deutscher Rechtslage undenkbar: Bereits auf ihrer Website lädt die Firma Skrill Ltd. deutsche Kunden dazu ein, mit ihrer Dienstleistung nie wieder ein Spiel zu verpassen. Klickt man weiter, wird der Zahlungsdienstleister sogar im Hinblick auf die Spielarten konkret. Darüber hinaus kann man über den Internetauftritt von Skrill Ltd. per Mausklick auf den jeweiligen Online-Glücksspielanbieter sofort zum absolut verbotenen Online-Glücksspiel gelangen.
Das wurde der Londoner Firma in einem Verfahren vor dem AG Wiesbaden zum Verhängnis, denn das Gericht sah das als wissentlichen Verstoß gegen den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“). Wenig überrascht es daher, dass wir in einem von uns geführten Prozess feststellten, dass Skrill Ltd. außerdem Zahlungsaufträge ihrer Kunden nicht auftragsgemäß ausführt. Lesen Sie hier mehr zu den dubiosen Praktiken der Firma.

Viele Grüße

Guido Lenné

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