Ihre Rechte im März 2016

Hallo und guten Tag,
 
hier kommen unsere aktuellen Geld-zurück-Tipps für Sie!

1)
Haben Sie schon einmal einen Kredit aufgenommen? In vielen Fällen kann wieder eine Gebühr zurückgefordert werden!
Wenn Geld verliehen wird wollen die Banken Sicherheiten. Um herauszufinden, was die Sicherheit taugt, berechnen Banken und Sparkassen gerne
Wertermittlungsgebühren, Schätzkosten, Taxkosten oder Kosten der Objektbesichtigung.
Solche Kosten müssen Bankkunden aber nicht bezahlen, erklärt Rechtsanwalt Thomas Müller hier.
Und wenn Sie schon gezahlt haben? Fordern Sie Ihr Geld zurück! Wir helfen Ihnen gerne.

2)
Beim Verkehrsunfall immer zum Anwalt, rät unser Verkehrsrechtler Dominik Fammler.
Sie wollen doch lieber die Regulierung selbst mit der gegnerischen Versicherung vornehmen, weil Ihnen ein Anwalt zu teuer ist?
Hier denken Sie falsch! Die Kosten des Rechtsanwalts muss die Versicherung des Unfallverursachers als weitere Schadensposition tragen.
Regelmäßig ist die Beauftragung eines Anwalts für Unfallopfer kostenfrei!
Lesen Sie hier unseren Artikel.

3)
Haben Sie gesehen, welche riesigen Probleme in den Kreditverträgen der Sparkassen stecken?
Rechtsanwalt Daniel Kutz kümmert sich derzeit um fast nichts anderes und wickelt einen alten Kreditvertrag nach dem anderen zurück ab.
Hier verrät er, was die Gerichte sagen.

4)
Ich selbst habe in diesem Monat einen Lesetipp für Sie zum Thema Erben und Vererben.
Ich empfehle Ihnen hier eine gelungene Broschüre aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Eine gute erste Hilfe! Und wenn Sie einen persönlichen Rat benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

Sie bekommen bald neue Geld-zurück-News von mir.
Lassen Sie mich wissen, woran Sie Interesse haben. Gerne lese oder höre ich von Ihnen.

Alles Gute wünscht Ihnen aus Leverkusen

Ihr Guido Lenné
 
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