Ihre Rechte im März 2019

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Rechtstipps für Sie:

Illegales Online-Glücksspiel: Banken können sich nicht mehr rauswinden
Nach wie vor helfen wir in unserer Kanzlei zahlreichen Mandanten dabei, ihre Zahlungen an illegale Online-Kasinos zurückzufordern.
Dabei hängt die Vorgehensweise von der jeweiligen Zahlungsmethode ab. Fast alle Zahlungsdienstleister haben eins gemeinsam: Sie rühren sich in der Regel nicht auf die Aufforderung des Kunden hin. Der Kunde muss erst einen Anwalt einschalten, damit die Verluste zurückgebucht werden. Wie wir Ihnen dabei helfen, selbst 1 Jahr zurückliegende Lastschriften zurückzubekommen, erfahren Sie hier. Aber es geht sogar noch mehr.
Grundsätzlich gilt, dass Zahlungsdienstleister sich nicht an Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel beteiligen dürfen. In der Praxis tun sie es aber trotzdem. In einem von uns geführten Klageverfahren hat das Amtsgericht Leverkusen nun klargestellt, dass Banken sich auch nicht mit dem Einsatz eines automatisierten Verfahrens für die Durchführung von solchen Transaktionen rechtfertigen können. Ein wegweisendes Urteil. Lesen Sie auf unserer Website alles Wichtige dazu.

Kündigung: Was ist jetzt mit der Abfindung?
Entgegen der weit verbreiteten Annahme besteht in Deutschland im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber kein immer geltendes Recht auf eine Abfindung. Selbst wenn dem Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten wird, gibt es auch da häufig Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Und eine Abfindung in angemessener Höhe ist meist Verhandlungssache. Aber wie kann ein Betroffener überprüfen, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat und wie hoch diese sein muss?
Für eine erste Einschätzung stellen wir Ihnen unseren nützlichen Online-Abfindungsrechner zur Verfügung. Ein Tool, das sogar das Handelsblatt seinen Lesern bereitstellt.

Abgasskandal: warum die Musterfeststellungsklage nicht hält, was sie versprach
Hunderttausende Kunden haben sich derzeit den Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen angeschlossen. Doch inzwischen stellen sich diese als äußerst langwieriges Unterfangen dar. Und je mehr Zeit vergeht, desto weiter schrumpft auch der potenzielle Anspruch der Fahrzeugeigentümer gegen VW, da die betroffenen Fahrzeuge weiter genutzt werden. Zudem wird im Rahmen der Musterfeststellungsklage lediglich geprüft, ob überhaupt ein Anspruch gegen VW besteht. Die Höhe der einzelnen Ansprüche muss im Anschluss noch jeweils gesondert festgestellt werden. Tatsächlich ist es aber noch möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Warum dieser Schritt durchaus eine Überlegung wert ist, erfahren Sie hier.

Dafür spricht auch, dass es immer mehr wegweisende Urteile gegen VW gibt. So sprach das Landgericht Krefeld einem VW-Kunden erstmals Schadensersatz für den Wertverlust seines Dieselautos zu, obwohl dieser das Fahrzeug längst verkauft hatte. Zudem warf das Gericht dem Volkswagen-Konzern sittenwidriges Verhalten und bewusste Täuschung vor. Aufgrund dieses Urteils werden sich nun wohl zahlreiche weitere Geschädigte entschließen, selber zu klagen. In vielen Fällen ist das noch bis Ende dieses Jahres möglich. In diesem Artikel erfahren Sie alles zur Niederlage von Volkswagen in dem Verfahren.

Übrigens können Verbraucher, die ein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Kredit der Autobank finanziert haben, ihren Wagen unter Umständen sogar zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen: indem sie den Autokredit widerrufen. Hat die Bank den Kunden nämlich nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert (was häufiger vorkommt, als man denkt), dann kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. So sieht ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin die Rückabwicklung des Vertrags vor, ohne dass eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Alles Wichtige dazu habe ich hier für Sie zusammengefasst.

Viele Grüße

Guido Lenné

PS:
Leiten Sie diese Infos gerne weiter - bestimmt freut sich noch jemand darüber.
Besuchen Sie regelmäßig unsere Internetseite und folgen Sie uns auf facebook. Es lohnt sich.

Unser Info-Archiv:
Wir haben hier für Sie ein Archiv unserer letzten Rechtsinfos eingerichtet - falls Sie nochmal etwas nachlesen möchten, klicken Sie hier.
Es lohnt sich: Viele Tipps sind immer noch gültig und es geht um viel Geld.

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen