Ihre Rechte im März 2020

Hallo und guten Tag,

hier kommen meine aktuellen Tipps für Sie:

Corona-Krise: Alles was Sie wissen müssen

Arbeitnehmer
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen wurden Schulen und Kitas geschlossen. Berufstätige Eltern stehen dadurch mitunter vor großen Problemen. Doch welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, wenn sie auf Kinderbetreuung angewiesen sind? Dürfen sie zu Hause bleiben? Müssen sie Urlaub nehmen? Besteht dann Anspruch auf Gehaltsfortzahlung? Diese und andere drängende Fragen berufstätiger Eltern werden in diesem Artikel beantwortet.

Arbeitgeber
Währenddessen lässt die Corona-Krise Teile der Wirtschaft stillstehen. Viele Betriebe leiden jetzt schon unter dramatisch gesunkenen Umsätzen. Verschiedene Förder- und Lösungsmaßnahmen werden nun auf den Weg gebracht. Wir informieren Sie in verschiedenen Artikeln zu den einzelnen Maßnahmen, die Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler im Rahmen der Corona-Krise in Anspruch nehmen können:

Auch wenn von staatlicher Stelle unbürokratische Hilfen zugesagt wurden, ist zu befürchten, dass die Maßnahmen für viele Unternehmen zu spät kommen werden. Insolvenzen werden vermutlich nicht zu vermeiden sein. Was Gläubiger solcher Unternehmen jetzt wissen müssen, erfahren Sie hier.

Doch auch für Privatpersonen hat sich die Welt dramatisch verändert. Mit dem inzwischen in Kraft getretenen Kontaktverbot sind auch auf Länderseite neue Bußgeldkataloge ausgearbeitet worden, mit denen Verstöße gegen aktuelle Verhaltensregeln geahndet werden sollen. Zudem wurde angekündigt, dass drastische Strafen zum Zwecke der Abschreckung verhängt werden sollen. Was Sie wissen müssen, wenn Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, erfahren Sie unter dem folgenden Link.

Auch in der Justiz sehen wir uns aktuell mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Unter anderem wurden die meisten Gerichtstermine verschoben, sodass hier Geduld gefragt ist. Wir möchten Ihnen aber an dieser Stelle versichern, dass wir Ihnen auch in den kommenden Wochen wie gewohnt in allen Rechtsfragen zur Verfügung stehen. Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter 0214 9098400. Termine buchen Sie nach wie vor am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen, die wir ergriffen haben, und unserer Verfügbarkeit finden Sie hier.

Auto-Unfall mit Frustfaktor: Versicherung Gefion Insurance mit Abwicklungsproblemen

Bei der Regulierung von Unfällen mit der dänischen Versicherungsgesellschaft Gefion Insurance kommt es immer wieder zu Problemen. Die Versicherung wirbt regelmäßig mit niedrigen Beiträgen und ist vor allem bei Unternehmen eine gern genommene Haftpflichtversicherung. Allerdings häufen sich inzwischen die Berichte, dass Geschädigte Probleme mit der Abwicklung bekommen können, wenn sie unverschuldet in einen Unfall mit einem bei der Gefion Insurance versicherten Fahrzeug verwickelt sind. Die dänische Aufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich eine Unterdeckung festgestellt. Was das für Geschädigte bedeutet, können Sie auf unserer Website nachlesen.

Viel passiert im Abgasskandal! Das sind die News!

Nachdem es so schien, als ob die Verhandlungen zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale gescheitert wären, wurde nun doch noch ein Vergleich in der Musterfeststellungsklage erzielt. Der Autokonzern bietet vielen Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro an. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Für viele stellt sich nun die Frage, ob sie die angebotene Einmalzahlung auch annehmen sollen. Bis zum 20.04.2020 müssen sich diejenigen, die ein solches Angebot erhalten, entscheiden, ob sie es annehmen möchten. Selbst die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese Entscheidung nicht ohne anwaltliche Beratung zu treffen. Mehr dazu hier.
Wer sich gegen die Vergleichssumme entscheidet, hat anschließend noch ein halbes Jahr Zeit, um eigenständig gerichtlich gegen VW vorzugehen. Das Für und Wider des Vergleichsangebots haben wir aus juristischer Sicht für alle Betroffenen abgewogen. Unter diesem Link können Sie sich die Vor- und Nachteile ansehen.
In der Zwischenzeit wurden auch andere Automobilhersteller kräftig abgemahnt. Am 28.01.2020 hat sich dann auch der Bundesgerichtshof zum Abgasskandal bei Mercedes geäußert – mit einer Entscheidung, welche die Position derjenigen stärkt, die ein Fahrzeug der Daimler AG mit einer illegalen Abschalteinrichtung gekauft haben. In dem Fall ging es um das Fahrzeug eines Klägers, in dem ein Motor des Typs OM651 verbaut ist, für den es bei anderen Fahrzeugen bereits zu Rückrufen gekommen war, nicht aber für das Fahrzeugmodell des Klägers. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH können Sie hier nachlesen.

P&R-Gründer verstorben – was bedeutet das für die Gläubiger?

Das seit längerem kursierende Gerücht hat sich bestätigt: Nach schwerer Krankheit ist P&R-Gründer Heinz Roth schon am 14. Dezember 2019 verstorben. Er war 77 Jahre alt. Im Sommer 2019 war er wegen seines schlechten Gesundheitszustands aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Roth wurde als einer der Hauptverantwortlichen im Anlageskandal bei P&R angesehen. Mit ihm sind nun alle ehemaligen P&R-Verantwortlichen verstorben. Ihre strafrechtliche Schuldfrage kann nicht mehr vor Gericht geklärt werden. Neben dem Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften war über das Privatvermögen von Heinz Roth Ende 2018 ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Was sein Tod nun für Konsequenzen für die tausenden Gläubiger hat, können Sie hier nachlesen.

Ärgerlich: Antrag auf Baukindergeld wegen Kleinigkeit abgelehnt

Zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge können Familien in Deutschland seit September 2018 das sogenannte Baukindergeld beantragen. Insbesondere in NRW ist die Nachfrage nach der Förderung besonders hoch. Doch auch wenn fast alles richtig beantragt wurde, sind inzwischen schon mehr als 500 Anträge auf das heiß begehrte Baukindergeld abgelehnt worden. Das Ärgerliche: Oft sind es „Kleinigkeiten“, an denen es hakt. In vielen Fällen ist dann aber leider die Antragsfrist für einen neuen Antrag schon abgelaufen. Sind die Fördermittel dann für die Familien verloren oder lässt sich da noch etwas tun? Antworten gibt es in diesem Artikel auf unserer Website oder hier im YouTube-Video.

Kredite jetzt wieder widerrufbar - Der Joker (Teil II)

Mit seinem Urteil vom 26.03.2020 zu den sogenannten „Kaskadenverweisen“ in Darlehensverträgen stärkt der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechte der Verbraucher und widerspricht dem Bundesgerichtshof. Was dieser Beschluss für Verbraucher bedeutet, können Sie hier nachlesen und für die Autofinanzierung gilt auch dieses Video wieder.
Bis demnächst, bleiben Sie gesund und
viele Grüße aus Leverkusen

Guido Lenné

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