Ihre Rechte im November 2015

Guten Tag,

heute empfehle ich Ihnen folgende 3 Themen aus unserer täglichen Praxis:

  1. Widerrufe ohne Ende – wie Sie Kreditverträge und Leasingverträge rückabwickeln
  2. Unser Immobilien-Experte Thomas Müller über Ärger mit Passivhäusern und Maklergebühren, die Sie zurückfordern können
  3. Ich selbst habe dieses Mal die „TOP 10 der übelsten Fallen im Finanzvertrieb“ für Sie zusammengefasst und ein Portrait über mich verlinkt

Viel Spaß beim Lesen!

1) Widerrufe ohne Ende – wie Sie Kreditverträge und Leasingverträge rückabwickeln

Der VW-Abgasskandal ist noch in aller Munde und unser VW-Musterschreiben wurde bereits einige hundert Male heruntergeladen. Auf dieser „Baustelle“ ist uns folgende praxiserprobte Methode wieder eingefallen:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit rechtskräftigem Urteil entschieden, dass auch hinsichtlich der Leasingverträge mit Kilometerabrechnung ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht. Nach dieser Entscheidung können auch heute noch Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung, die nach dem 11.06.2010 geschlossen worden sind, widerrufen werden.
Der Vorteil für den Leasingnehmer ergibt sich nun daraus, dass er in der Regel mangels Belehrung nicht zur Leistung von Wertersatz verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass der Leasinggeber keinerlei Ansprüche wegen Verschlechterung des Fahrzeugs, z.B. Dellen oder Kratzer, gegenüber dem Leasingnehmer geltend machen kann. Hierdurch kann sich der Leasingnehmer vor zum Teil erheblichen Forderungen des Leasinggebers schützen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie – hier finden Sie einen Musterbrief zu dem Thema.
Noch lassen sich auch Kreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabwickeln. Noch, denn eine Gesetzesänderung soll wohl im nächsten Jahr kommen. Wir haben hier in den vergangenen 4 Wochen mehrere Banken erfolgreich verklagt, z.B. die Sparkasse Düsseldorf und die DKB AG. Die Ersparnis für Betroffene geht schnell in die Zehntausende.
Klicken Sie hier und Sie erhalten weitere Informationen und unser Ebook zum Thema.

2) Ärger mit Passivhäusern und Reservierungsgebühren zurückfordern

Unser neuer Immobilien-Experte ist Rechtsanwalt Thomas Müller. Hier finden Sie sein Profil. Er ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Hausverwalter tätig. Er hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Immobilie.
Thomas Müller hat einen Bericht im ARD-Magazin PlusMinus aufgegriffen und gibt hier juristische Tipps für Fälle, in denen Passivhäusern zu hohe Nebenkosten haben. Außerdem erklärt unser Immobilienprofi wie Sie die Reservierungsgebühr vom Immobilienmakler zurückfordern können. Ein Musterbrief folgt in Kürze zum Download – wahrscheinlich schon in der nächsten Newsletter-Ausgabe.

3) Die „TOP 10 der übelsten Fallen im Finanzvertrieb“ und „Wir in den Medien“

Zum Jahresende laden viele Finanzdienstleister zum Jahresendgespräch ein. Ich habe mich mit 2 weiteren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht aus unserer Kanzlei zusammengesetzt und die „TOP 10 der übelsten Fallen im Finanzvertrieb“ für Sie zusammengefasst. Kostprobe gefällig?

Der Kunde will einen Ratensparplan zur Altersvorsorge abschließen. Dabei kommt es zu folgendem Gespräch:
Berater: „Wir haben hier mit 200 € monatlich gerechnet. Wie wäre es wenn Sie 400 € monatlich einzahlen? Ginge das?“
Kunde: „Naja, das wäre schon nicht unmöglich, aber es würde schon auch etwas eng.“
Berater: „Ok, nehmen wir 300 € monatlich?“
Kunde: „Einverstanden!“

Machen Sie sich bewusst: Gerade hat man Ihnen 50 % mehr verkauft als Sie haben wollten.
Würden Sie das beim Bäcker auch machen? 8 Brötchen brauchen, aber ein Dutzend kaufen?
Nein, also aufgepasst!
Hier finden Sie die nützliche Checkliste zum Gratis-Download.

Haben Sie schon gesehen? Wir haben auf unserer Homepage die Rubrik „Wir in den Medien“ prominenter hervorgehoben.
Vielen Besuchern war sie früher zu versteckt. Danke für Ihre Anregung!

Ein Artikel der besonders häufig geklickt wurde, ist ein Portrait über mich im Wirtschaftsblatt der Wirtschaftsjunioren Deutschlands.
Sie können es hier nachlesen, ohne die Zeitung kaufen zu müssen. 

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Ich melde mich demnächst mit neuen Geld-zurück-News wieder bei Ihnen.
Gerne lese oder höre ich auch von Ihnen. Im nächsten Jahr möchten wir die Rubrik „Leser fragen, Lenné antwortet“ einführen.
Lassen Sie mich gerne wissen, woran Sie Interesse haben.

Alles Gute wünscht aus Leverkusen

Guido Lenné

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