Ihre Rechte im Oktober 2015

Guten Tag,

heute empfehle ich Ihnen besonders 3 Themen uns unserer täglichen Praxis:

  1. Geld zurück von der Targobank – der Individualbeitrag ist unzulässig
  2. Manipulierter Diesel – Ansprüche gegen Volkswagen sichern
  3. Wohnungsmiete – Schönheitsreparaturen oder nicht?

1. Geld zurück von der Targobank – der Individualbeitrag ist unzulässig

Die Targobank hat die Kreditbearbeitungsgebühren in ihren Verträgen gestrichen. Jetzt berechnet sie einen "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag". Auch diese Gebühr halte ich wieder für unzulässig und hole sie erfolgreich für Targo-Kunden zurück.
Regelmäßig geht es um mehrere Hundert Euro, genau wie damals bei den unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren. Unter
http://bit.ly/1ZQOXIm
habe ich Ihnen einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Sie die Targobank zur Erstattung auffordern können. Viel Spaß mit dem Geld!
Auch ein aktuelles Fernseh-Interview mit mir zum Thema können Sie hier anklicken.

2. Manipulierter Diesel – Ansprüche gegen Volkswagen sichern

Haben Sie schon herausgefunden, ob Ihr Fahrzeug auch von den Volkswagen- Manipulationen an Dieselfahrzeugen betroffen ist? Meine Frau fährt einen Volkswagen-Touran 2.0 TDI. Wir sind selbst betroffen. Was lag da näher als mit einem Musterbrief 1. Hilfe ohne Anwalt anzubieten?
Den Musterbrief finden Sie hier zum Download:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/items/kostenloser-musterbrief-fordern-sie-vw-zur-fehlerbeseitigung-auf.html
Mit dem Musterbrief können Sie Ihren VW-Händler und die Volkswagen AG auffordern,
a) die Mängel an Ihrem Fahrzeug kostenfrei zu beseitigen und
b) eine erlittene Wertminderung auszugleichen.
Selbstverständlich erkläre ich unter dem Link auch die Rechtslage.

3. Wohnungsmiete – Schönheitsreparaturen oder nicht?

Mitte des Jahres hatten wir über ein sehr mieterfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet. Danach müssen unter Umständen von Mietern keine Schönheitsreperaturen mehr an gemieteten Immobilien durchgeführt werden. Wie verhält es sich eigentlich mit Kosten für die bereits vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparaturen?
Beispielsweise werden vor der Beendigung des Mietverhältnisses und vor dem endgültigen Auszug aus einer Mietwohnung Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten durchgeführt. Mieter nehmen dabei in der Regel an, dass sie vertraglich zur Ausführung von Schönheits- und Renovierungsarbeiten verpflichtet sind. Können Mieter nun gezahlte Renovierungskosten zurückfordern?
Ja, sagen meine Kollegen und hier
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/items/kosten-fuer-schoenheitsreparaturen-zurueckfordern.html
haben wir die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema für Sie zusammengefasst.

Besuchen Sie regelmäßig unsere Internetseite, folgen Sie uns auf facebook oder nutzen Sie unsere praktische Anwaltskanzlei Lenné-App. Es lohnt sich!

Ich melde mich demnächst mit neuen Geld-zurück-News wieder bei Ihnen.

Alles Gute wünscht

Guido Lenné aus Leverkusen

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen