Eventrecht

Der Begriff Eventrecht erfasst vielfältige Rechtsfragen:

  • Wie schließe ich Verträge mit Künstlern und Sponsoren, mit Freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern, oder mit Sicherheitsdiensten und Subunternehmern?
  • Wer haftet bei Ausfall oder Verzögerung einer Veranstaltung, bei Lärm, für abhandengekommene Garderobe, oder gar für Verletzungen bei Gästen?
  • Welche Genehmigungen benötige ich, welche Behörden und Ämter sind zuständig?
  • Welche Funktion hat die GEMA und wie gehe ich mit ihr um?

Wir beraten Agenturen, Veranstalter und deren Kunden in vielen Fragen des Eventrechts.

Häufig greifen wir dabei auf das Praxiswissen von Rainer Heyn zurück um juristische Lösungen und praktische Lösungen bestmöglich übereinander zu bringen.

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