Gewerblicher Rechtschutz

Zum einen umfasst der Gewerbliche Rechtsschutz Schutzrechte, die gewerblich genutzt werden. Geschützt wir das geistige Potenzial eines Unternehmens, das einen Unternehmenswert bildet, durch: 

  • Markenrechte für Waren und/oder Dienstleistungen,
    und sonstige Kennzeichenrechte, d.h. Geschäftliche Bezeichnungen (Name oder Firma) sowie Werktitel
  • Geschmacksmusterrechte und Designrechte für Designs
  • Gebrauchsmusterrechte und Patentrechte für technische Erfindungen.

Bei diesen Schutzrechten handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte, d.h. der Rechteinhaber kann entscheiden, wem er Rechte einräumen will (z.B. durch Erteilung von Lizenzen) und kann Nichtberechtigten die Benutzung seines Rechts verbieten.

Zum anderen zählt zum Gewerblichen Rechtsschutz auch

  • das Wettbewerbsrecht.

Unter das Wettbewerbsrecht fällt das Lauterkeitsrecht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (vor allem nach dem UWG aber auch in Verbindung mit Nebengesetzen wie z.B. der Preisangabenverordnung, oder auch in Verbindung mit branchenspezifischen Gesetzen) und das Kartellrecht, d.h. das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Preisabsprachen o.ä. zur Verdrängung anderer Wettbewerber)

Mit den gewerblichen Schutzrechten verwandt ist

  • das Urheberrecht, das sich auf Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst bezieht und keine gewerbliche Nutzung erfordert.

Das Urheberrecht bezweckt den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen und wird damit eher dem künstlerisch-kulturellen Bereich zugerechnet und nicht zum gewerblichen Rechtsschutz im engeren Sinne gezählt.

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