Inkasso / Forderungsmanagement

Sie haben offene Forderungen? Ihre Kunden bezahlen Ihre Rechnungen nicht?
Darum kümmern wir uns regelmäßig für unsere Mandanten und tragen so dazu bei, dass Ihre Liquidität gesichert wird.

Fragen, die uns oft gestellt werden:

Wann muss der Schuldner die Anwaltskosten bezahlen?

Voraussetzung hierfür ist, dass

  • Sie eine berechtigte Forderung haben
  • Ihr Schuldner sich in Verzug befindet und
  • der Schuldner zahlungsfähig ist

Wann liegt Zahlungsverzug vor?

Zahlungsverzug liegt – vereinfacht gesagt – vor, wenn der Schuldner bei einer fälligen Rechnung trotz Mahnung mit Frist nicht gezahlt hat.

Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 286 BGB:

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man einen Titel gegen Schuldner erwirken. Nur mit Titel kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Die Vollstreckung kann z.B. durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder durch eine Kontopfändung betrieben werden.

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