Internetrecht, Recht der neuen Medien
Immer wieder vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Problemen rund um das Thema Recht im Internet.
Eine kleine Auswahl unserer Fälle:
1) Ärger mit Tauschbörsen - Abmahnung erhalten
Sie haben Musik, Filme, oder Software über Internettauschbörsen heruntergeladen?
Möglicherweise haben Sie gegen das Urheberrecht verstoßen und sich sogar strafbar gemacht.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, werden Sie aufgefordert eine Unterlassungs-erklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen, in der Regel zwischen 450,- € und 2.000,- €.
Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind jedoch fast immer viel zu weitreichend und sollten auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe angepasst werden. Der geforderte Schadensersatz ist fast immer zu hoch angesetzt. Die gesetzen Fristen müssen beachtet werden, auch wenn sie kurz sind.
Abmahnung erhalten? Hier klicken oder sofort anrufen.
2) Ärger bei Ebay
Endlich ist es gelungen auf Ebay etwas zu ersteigern. Die Freude darüber der Meistbietende zu sein, ist jedoch nicht von Dauer. Denn auch Wochen nachdem man die Ware bezahlt hat, ist diese noch nicht geliefert worden.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder ist einfach nur in der Kaufabwicklung etwas schief gegangen, oder Sie sind vielleicht einem Betrüger ins Netz gegangen.
In jedem Fall können wir helfen. Setzen Sie dem Verkäufer eine letzte Frist von einigen Tagen zur Übersendung der Ware. Verstreicht die Frist ohne Reaktion des Händlers, helfen wir Ihnen das Geschäft rückabzuwickeln.
3) Ärger mit persönlichen Daten im Internet
In einem Forum werden Ihre persönlichen Daten nicht gelöscht, obwohl Sie dies wünschen? Oder jemand behauptet etwas über Sie, das nicht stimmt?
Auch in solchen Fällen konnten wir schon wiederholt helfen.
4) Ärger mit der eigenen Homepage
Wer eine eigene Homepage betreibt, ist vielen Gefahren ausgesetzt. Wer Waren übers Internet zum Verkauf anbietet, muss viele Regeln beachten:
- Stimmt das Impressum?
- Ist die Widerrufsbelehrung richtig?
- Sind meine AGB frei von Widersprüchen?
Auch in solchen Fällen werden immer wieder Abmahnungen verschickt und Unterlassungserklärungen gefordert.
Wir helfen Ihnen sich zu wehren.
5) In die Abofalle geraten
Auf keinen Fall zahlen, auch wenn Ihnen ein Anwalt schreibt.
Meist besucht man eine scheinbar nützliche Internetseite, ohne zu bemerken, dass irgendwo im Kleingedruckten Kosten und Vertragsbedingungen genannt sind. Wochen später erhält man eine Rechnung für ein Jahres-Abo zur Nutzung eines auf der Internetseite angebotenen Dienstes.
Diese sollte nicht bezahlt werden, wenn Sie nicht bewusst einen Vertrag abgeschlossen haben. Auch wenn Mahnungen kommen, Ihnen Inkassobüros oder Rechtsanwälte schreiben und mit strafrechtlicher Verfolgung und Schufa-Einträgen drohen, sollten Sie nicht zahlen, wenn Sie Betrug vermuten.
Solche Forderungen - meist zwischen 80,- € und 250,- € - konnten wir bislang immer abwehren.