Sie haben Ihren Kreditvertrag widerrufen und suchen den richtigen Rechtsanwalt?

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge, die in der Zeit vom 1. September 2002 bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden bis zum 21.06.2016 befristet.

Sie haben Ihren Kreditvertrag fristgerecht widerrufen?

Dann helfen wir Ihnen gerne bei den nächsten Schritten. Wir haben Erfahrung aus über 1.000 Fällen. Unsere Erfolge gegen Banken werden immer wieder von Stiftung Warentest erwähnt und unsere Mandanten bewerten uns regelmäßig mit Bestnoten.

Damit wir Sie unterstützen können, benötigen wir von Ihnen:

  1. Ihren Kreditvertrag
  2. Ihr Widerrufsschreiben
  3. die Antwort der Bank (falls vorhanden)

Bei uns sind

  • kurzfristige Termine,
  • Kostenklarheit und
  • schnelle Rücksprachen üblich.
  • Unsere Büroorganisation ist TÜV-zertifiziert.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

 

Sie haben noch nicht widerrufen?

Auch dann können wir Ihnen gerne helfen! Lesen Sie dazu zunächst unsere Artikel hier und hier.

Erste Infos zum Widerruf von Kreditverträgen bietet unser E-Book, dass Sie kostenlos anfordern können.

Tragen Sie dazu einfach Ihre Email-Adresse unten ein und klicken Sie auf "Gratis E-Book anfordern" und in Kürze erhalten Sie das E-Book.

Sie können mit unserem E-Book leicht selbst herausfinden, ob Ihr Vertrag betroffen ist und Sie Geld sparen können.

Sie haben Fragen?

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können selbstverständlich alle Beratungen auch per Email oder Telefon durchführen. Lesen Sie hier unsere aktuellen Top-Bewertungen.

von Guido Lenné

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Guido Lenné aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns.

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen