von Martina Bergmann
Am 30.09.2019 findet die erste mündliche Verhandlung im Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen VW statt. Doch bis es in diesem Verfahren zu einer Entscheidung kommt, kann es noch sehr lange dauern. Das kann sich katastrophal auf die Ansprüche der einzelnen Betroffenen gegen VW auswirken. Bis zum Ende des Tages der ersten mündlichen Verhandlung ist eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage noch möglich. Hier erfahren Sie, welche Verluste den Betroffenen bei der Musterfeststellungsklage drohen.
Weiterlesen … Noch bis zum 30.09.2019 von der Musterfeststellungsklage abmelden!